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NIS2 gilt jetzt auch für .at, nic.at meldet reibungslose Umstellung
In Österreich ist am 1. Oktober das Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 in Kraft getreten. Damit gelten die NIS2-Vorgaben nun auch für .at-Domains. Die Registry nic.at hat ihre Systeme am selben Tag vom Testbetrieb in den Echtbetrieb umgestellt. Das sei reibungslos verlaufen, teilte sie am 4. Oktober mit.
In Österreich ist am 1. Oktober das Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 in Kraft getreten. Damit gelten die NIS2-Vorgaben nun auch für die Registrierung und Verwaltung von .at-Domains. Die Registry nic.at hat ihre Systeme am selben Tag vom Testbetrieb in den Echtbetrieb umgestellt. Das sei reibungslos verlaufen, teilte sie am 4. Oktober mit.
Seither ist die Telefonnummer bei Neuregistrierungen ein Pflichtfeld, bei bestehenden Domains muss sie ergänzt werden. Am 1. September fehlte sie laut nic.at noch bei rund 34.000 Inhabern. Fallen bei einer Prüfung der Inhaberdaten Unstimmigkeiten auf, meldet sich zuerst der Registrar. Liegt die Domain direkt bei nic.at, schreibt die Registry selbst. Sind die Daten nach 14 Tagen nicht verifiziert, schickt nic.at eine weitere Aufforderung mit einer letzten Frist von sieben Tagen. Nach insgesamt 21 Tagen nimmt nic.at die Domain aus dem DNS. Website und E-Mail sind dann nicht mehr erreichbar. Danach bleiben 30 Tage für den Nachweis. Erst dann kündigt nic.at den Domainvertrag und löscht die Domain nach etwa acht Wochen.
Was sich im Einzelnen ändert, hat Domain Brief im August beschrieben. Wie nic.at die Domains für eine Prüfung auswählt, erläutert Geschäftsführer Robert Schischka im Interview.