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Montenegro bereitet eine staatliche Registry-Gesellschaft für .me vor
Montenegro will ein staatliches Unternehmen zur Verwaltung von .me gründen. Ein Regierungsdokument vom Mai 2026 nennt die Vorgeschichte: Der Vertrag mit dem Betreiber doMEn lief 2023 aus, das Berufungsgericht bestätigte dies im Dezember 2025 rechtskräftig, für das Auswahlverfahren empfahl die Kommission die Annullierung. Die Endung wird weiterhin von doMEn betrieben.
Das Kabinett des Vizepremierministers für Wirtschaftspolitik teilte am 2. August 2026 mit, ein Verfahren zur Gründung einer staatlichen Gesellschaft zur Verwaltung der nationalen Internetdomain eingeleitet zu haben. Die Mitteilung spricht von der Rückgewinnung der Verwaltung einer der wertvollsten digitalen Ressourcen sowie von digitaler Souveränität. Zahlen oder Hintergründe nennt sie nicht.
Die stehen in einem Dokument, das die Regierung am 27. Mai 2026 veröffentlicht hat, einer Information über die Ergebnisse des öffentlichen Aufrufs zur Auswahl eines Registrierungsagenten samt juristischer, technischer und finanzieller Analyse. Sie zeichnet ein deutlich anderes Bild als die Ankündigung.
Ein Vertrag, der 2023 endete
Die Rechtsbeziehung zwischen der Regierung und doMEn d.o.o. geht auf einen öffentlichen Aufruf vom 14. November 2007 zurück. Der Vertrag über den Registrierungsagenten wurde am 8. Februar 2008 mit doMEn geschlossen, das von GoDaddy.com Inc., Afilias Limited (das inzwischen in Identity Digital aufgegangen ist) und dem montenegrinischen Unternehmen MENET gegründet wurde. Drei Nachträge folgten, wobei der zweite vom 24. Juli 2012 die ursprünglich fünfjährige Laufzeit um zehn Jahre bis zum 31. März 2023 verlängerte.
2022 verhandelte das Ministerium über eine weitere Verlängerung. Vorgeschlagen wurde eine Laufzeit von fünf Jahren bei einer Anhebung des staatlichen Anteils an den Registry-Einnahmen von 33 auf 50 Prozent. Die Verhandlungen führten zu keinem Ergebnis.
Nach Ablauf des Vertrags klagte doMEn vor dem Wirtschaftsgericht Montenegros auf Feststellung, dass der Vertrag weiterhin gelte. Das Verfahren durchlief vier Stufen: Abweisung in erster Instanz im Januar 2024, Aufhebung und Zurückverweisung durch das Berufungsgericht im März 2024, erneute Abweisung im Oktober 2025 und schließlich die Zurückweisung der Berufung durch das Berufungsgericht am 5. Dezember 2025. Damit ist die Sache rechtskräftig entschieden.
Nach den im Regierungsdokument wiedergegebenen Feststellungen der Gerichte hatte doMEn die Absicht, den Vertrag zu verlängern, nicht in der vertraglich vorgesehenen Form mitgeteilt, weder an die im Vertrag genannte Adresse des Ministeriums noch in montenegrinischer Sprache. Eine E-Mail, die über die Adresse der amerikanischen Handelskammer verschickt wurde, werteten die Gerichte nicht als offizielle Mitteilung.