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Ab Oktober braucht jede .at-Domain eine Telefonnummer
Österreich setzt die NIS2-Richtlinie um. Vom 1. Oktober an ist die Telefonnummer bei .at-Domains Pflichtangabe, und die Daten juristischer Personen stehen wieder im Whois. Wer bei einer Überprüfung nicht mitwirkt, riskiert die Domain. Deutschland ist diesen Weg schon im Dezember gegangen.
Was auf .at zukommt, hat die Registry nic.at am 21. August beschrieben. Grundlage ist das österreichische Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026, kurz NISG 2026. Zu den vollständigen Inhaberdaten gehören danach Name, Rechtsform, Anschrift und E-Mail-Adresse. Neu hinzu kommt die Telefonnummer. Bei Neuregistrierungen ist sie Pflichtfeld. Fehlt sie bei einer bestehenden Domain, muss sie ergänzt werden. Registrare müssen vertraglich dafür sorgen, dass die Angaben vollständig und richtig sind. Verträge, Geschäftsbedingungen und Registrierungsrichtlinien werden zum 1. Oktober angepasst.
Geprüft wird nicht jede Domain. nic.at geht Auffälligkeiten nach, etwa wenn Angaben nicht zusammenpassen. Dann muss der Inhaber mitwirken. Tut er das nicht, kann nic.at den Domainvertrag kündigen. Am Ende steht die Löschung.
Auch die Domainabfrage ändert sich. Bei juristischen Personen werden die Inhaberdaten vom 1. Oktober an wieder veröffentlicht. Bei natürlichen Personen werden die Inhaberdaten weiterhin nicht veröffentlicht.
Was dahintersteht
Der Auslöser ist Artikel 28 der NIS2-Richtlinie. Er verpflichtet die Mitgliedstaaten, Registries und Registrare zu vollständigen und genauen Registrierungsdaten, zu Verfahren zur Überprüfung dieser Daten sowie zur Veröffentlichung der Registrierungsdaten, soweit diese nicht personenbezogen sind. Österreich setzt das mit dem NISG 2026 für .at um.
In Deutschland gilt das schon länger. Seit dem 6. Dezember 2025 veröffentlicht DENIC bei juristischen Personen Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer sowie das Registrierungsdatum. Bei natürlichen Personen sind nur Registrierungsdatum und verwaltendes DENIC-Mitglied sichtbar. Seit dem 14. April 2026 läuft die zweite Stufe: eine Risikoprüfung von Aufträgen, die bei Auffälligkeiten zu Verifizierung, Quarantäne oder Löschung führt.
Für Registrare bedeutet das auch Arbeit am Bestand: Fehlende Telefonnummern bestehender .at-Domains müssen nachgetragen werden.
Quellen
- nic.at: NISG 2026, was sich für .at-Domains ändert, 21. August 2026
- DENIC: Update für die WHOIS-Abfrage, das ändert sich jetzt, 19. Januar 2026
- DENIC: DENIC-Arbeitsgruppe zu NIS-2 gibt Umsetzungsempfehlung für .de
- Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS2), Artikel 28
- eco: NIS2, praxisnahe Lösung für Artikel 28 etabliert, 23. Januar 2026