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Die .co-Registry macht die Verwertung ablaufender Domains erlaubnispflichtig
Nach einer Mitteilung an die Registrare will die .co-Registry spätestens zum 1. Oktober 2026 Auktionen, Backorders und andere Vorabverwertungen ablaufender Domains von ihrer Zustimmung abhängig machen. Betroffen ist ein etablierter Nebenmarkt. Ein öffentliches Richtliniendokument dazu gibt es bislang nicht.
Die Registry der kolumbianischen Länderendung .co will ihre Registrare dazu verpflichten, den Lebenszyklus abgelaufener Domains strikt einzuhalten. Ein Wechsel des Registranten bei Domains, die abgelaufen sind und vom bisherigen Inhaber nicht verlängert wurden, soll ohne ausdrückliche Erlaubnis der Registry weder ermöglicht noch vollzogen werden. Genannt sind drei Fallgruppen: Auktionen auslaufender oder abgelaufener Domains, Backorders auf Domains, deren Löschzyklus noch nicht abgeschlossen ist, sowie Zurückbehaltung, Selbstzuteilung oder Übertragung an verbundene Unternehmen oder Dritte, wenn dadurch die reguläre Löschung verhindert wird. Wer solche Dienste anbietet, braucht künftig eine Autorisierung.
Die Mitteilung selbst ist nicht veröffentlicht. Sie ging an die akkreditierten Registrare und ist anhand von zwei Branchenpublikationen überprüfbar, die übereinstimmend wiedergeben: Domain Name Wire vom 1. Juni 2026 und Hogan Lovells in seinem Monatsrückblick vom 29. Juni. Beide nennen denselben Stichtag und dieselben Fallgruppen. In der dort zitierten Fassung heißt es:
registrars will be required to adhere strictly to the .CO domain lifecycle and must not facilitate or execute changes in ownership of domain names that have expired and have not been renewed by the original registrant, unless expressly authorized by the .CO Registry
Wo die Grenze verläuft
Entscheidend ist der Zeitpunkt. Die Regel richtet sich nach dem wiedergegebenen Wortlaut gegen Vorgänge, die vor der regulären Löschung stattfinden oder diese verhindern. Hat eine Domain den Lebenszyklus vollständig durchlaufen und ist aus der Registry-Datenbank entfernt, greift die zitierte Bestimmung ihrem Wortlaut nach nicht mehr. Dass die Registry das gewöhnliche Wettrennen um gelöschte Domains nicht unterbinden will, legt ihre eigene Dokumentation nahe: Sie beschreibt einen Lebenszyklus aus 45 Tagen Auto-Renew Grace Period, bis zu 30 Tagen Redemption Grace Period und fünf Tagen Pending Delete, stellt den Registraren alle 24 Stunden eine strukturierte Drop-Liste per FTP bereit und beziffert das Zeitfenster zwischen dem Ende von Pending Delete und der Freigabe auf 60 bis 120 Sekunden.
Damit lassen sich drei Geschäftsmodelle unterscheiden, die von der Neuregelung unterschiedlich betroffen sind. Pre-Release-Auktionen, bei denen ein Registrar die Domain vor der Löschung an einen neuen Kunden weitergibt, fallen ersichtlich darunter. Backorders, die vor Abschluss des Löschzyklus angenommen werden, sind ausdrücklich genannt. Reines Drop-Catching dagegen, bei dem die Domain erst nach der Freigabe neu registriert wird, liegt jedenfalls außerhalb der Bestimmung, sofern es beim eigentlichen Zugriff erfolgt. Offen bleibt, ob die vorherige Entgegennahme eines Backorders bereits die Erlaubnispflicht auslöst, denn viele Anbieter kombinieren beides.