gTLDs
Wann sich eine Endung mit einem Blockchain-Namensraum koppeln ließe
Mehrere Registries wollen ihre Endung mit einem gleichnamigen Namensraum außerhalb des DNS verbinden. Eine Arbeitsgruppe von ICANN hält das für machbar, unter einer Bedingung: Derselbe Name muss überall derselben Partei gehören. Ungeklärt ist, ob UDRP und URS im zweiten System überhaupt wirken.
Es gibt Namensräume neben dem DNS. Der Ethereum Name Service und Unstoppable Domains vergeben Namen auf einer Blockchain, außerhalb der Zuständigkeit der ICANN. Seit 2022 fragen Registries bei ICANN an, ob sie beides verbinden dürfen: ihre Endung im DNS und denselben Namen in einem anderen System.
Zur Antwort hat die ICANN-Geschäftsführung im Juni eine Technical Study Group einberufen. Deren Initialbericht liegt seit dem 10. August vor. Kommentiert werden kann bis zum 21. September; die Auswertung ist für den 5. Oktober angekündigt. Eine zweite Runde soll folgen und dann auch die nötigen Vertragsänderungen behandeln.
Wer in der Gruppe sitzt
Acht Fachleute, keiner davon als Vertreter seiner Organisation. Die Zusammensetzung ist trotzdem bemerkenswert. Auf der einen Seite: Sébastien Ducos von Unstoppable Domains und Nick Johnson vom Ethereum Name Service. Auf der anderen Seite Swapneel Sheth von Verisign und Suzanne Woolf von Public Interest Registry, der Registry für .org.
Dazu kommen Brian Lonergan von Identity Digital, Don Ruiz von Orange Domains, Georgia Osborn vom Sicherheitsbeirat SSAC und Peter Thomassen von deSEC. Thomassen ist einer der beiden Autoren des RFC 10026 zur DNSSEC-Automatisierung.
Die Bedingung
Der Vorschlag läuft auf einen einzigen Satz hinaus:
naming systems are integrated if and only if a name that is made up of the same string in each such system is always either controlled by the same controller or else withheld
Darin stecken zwei Anforderungen. Es muss dieselbe Zeichenfolge sein, und dieselbe Stelle muss sie kontrollieren. Bei der Endung selbst ist das zwingend die Registry, bei den Domains darunter der Registrant.
Wichtig ist der zweite Teil des Satzes. Ist ein Name im anderen System nicht vergeben, muss er dort für dieselbe Partei freigehalten werden. An Dritte darf er nicht gehen. Nur so kann nicht passieren, dass derselbe Name zwei Inhabern gehört.
Zur Machbarkeit äußert sich die Gruppe vorsichtig:
The members do not assert that there is no risk, but believe it can be done safely and securely for the Internet with appropriate operational controls
Was ungeklärt bleibt
Für Markeninhaber steht der wichtigste Punkt im Bericht als Frage. Ein Antragsteller muss erklären, ob Schutzmechanismen wie UDRP und URS im anderen System bereits greifen. Falls nicht, muss er darlegen, wie sie nach der Kopplung funktionieren sollen. Dasselbe gilt für den Umgang mit Missbrauch. Antworten gibt der Bericht nicht.
Ähnlich offen ist die Datenintegrität. Auch hier fragt der Bericht den Antragsteller, und zwar zugespitzt: Warum wird im anderen System kein DNSSEC benötigt?
Eine Sperre wirkt überall
Am weitesten geht der Bericht bei Eingriffen von außen. Wird ein Name wegen Missbrauchs oder aufgrund einer gerichtlichen Anordnung in einem System deaktiviert, muss die Registry ihn in allen gekoppelten Systemen deaktivieren. Die Begründung:
on the prudential principle that a danger to the Internet from a given name in one naming system is a danger in all naming systems
Eine Sperre bliebe also nicht an der Systemgrenze stehen. Wer koppelt, koppelt auch die Durchsetzung.
Was die Gruppe empfiehlt
Wer eine solche Kopplung anbieten will, muss die Kontrolle über den Namen im anderen System nachweisen. Wie, legt der Bericht nicht fest. Genannt werden Registry-Daten, Verträge mit Registraren sowie kryptografische Nachweise.
Dazu zwei Empfehlungen. Solange es kaum Erfahrung mit solchen Kopplungen gibt, soll ein verbindlicher Plan für die geordnete Beendigung Teil der Prüfung sein. Und bei öffentlichen Suffixen soll die Kopplung entweder tiefer im Baum ansetzen oder für die betroffenen Domains deaktiviert werden.
Einordnung
Genehmigt ist damit nichts. Jede Registry müsste ihren Dienst weiterhin einzeln prüfen lassen, im Registry-Services-Verfahren oder im Zuge einer Bewerbung.
Der Zeitpunkt ist trotzdem kein Zufall. In der laufenden Bewerbungsrunde treten mehrere Anbieter aus dem Blockchain-Umfeld an, darunter Unstoppable Domains, das ICANNs Prüfung als Registry-Dienstleister bestanden hat. Wer eine Endung betreiben und daneben einen gleichnamigen Namensraum bedienen will, braucht dafür einen Weg. Der Bericht beschreibt ihn und zeigt zugleich, was daran offen ist.
Quellen
- ICANN: Feedback Request, gTLD Integrations with Alternative Naming Systems, TSG Report, 11. August 2026
- ICANN: ICANN Seeks Input on Technical Study Group Initial Report, 11. August 2026
- Technical Study Group: gTLD Integrations with Alternative Naming Systems, Initial Report, 10. August 2026 (PDF)
- ICANN: Public-Comment-Verfahren zum Initialbericht, 10. August bis 21. September 2026
- ICANN: Evaluated RSPs
- RFC 10026: Operational Recommendations for DNSSEC Delegation Signer (DS) Automation, BCP 246