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Ein belegter Fall soll künftig die Prüfung verbundener Domains auslösen
Bei belastbaren Hinweisen auf Missbrauch sollen künftig auch andere Domains desselben Kunden, Kontos oder Musters untersucht werden. Das schlägt eine Arbeitsgruppe der ICANN-Politikentwicklung vor. Der Entwurf liegt bis zum 28. September zur Kommentierung aus.
Seit April 2024 müssen Registrare bei belastbaren Hinweisen gegen die betroffene Domain vorgehen. Was danach kommt, regeln die Verträge nicht. Eine Pflicht, auch andere Domains desselben Inhabers oder Kontos zu untersuchen, gibt es bisher nicht. Genau dort setzt der Vorschlag an.
Associated Domain Check heißt das Verfahren. Die zuständige Arbeitsgruppe der Generic Names Supporting Organization hat ihren Initialbericht am 18. August veröffentlicht, mit acht vorläufigen Empfehlungen und fünf Umsetzungshinweisen. Den Vorsitz führt der amerikanische Markenanwalt Paul McGrady, sein Stellvertreter ist Nick Wenban-Smith, Justiziar der britischen Registry Nominet.
Was Registrare tun müssten
Auslöser sind belastbare Hinweise darauf, dass eine Domain im Sinne von Abschnitt 3.18.1 des Registrar-Akkreditierungsvertrags für Missbrauch genutzt wird. Dazu zählen Malware, Botnetze, Phishing und Pharming. Spam zählt nur, wenn er diese verbreitet.
Ausgenommen sind kompromittierte Domains, also für legitime Zwecke registrierte Domains, die später ohne Wissen oder Zustimmung des Inhabers missbraucht werden. Der Bericht bezieht sich auf Domains, die zum Zweck des Missbrauchs registriert wurden.
Als verbunden gelten Domains, die über Inhaberangaben, Kontodaten, technische Signale oder auffällige Registrierungsmuster miteinander in Beziehung stehen. Der Registrar muss nur Informationen prüfen, die ihm im Geschäftsbetrieb vernünftigerweise zugänglich sind. Er muss Portfolios nicht routinemäßig durchsehen. Geltendes Recht geht vor, auch der Datenschutz.
Der Bericht nennt keine Frist. Er verlangt promptes Handeln und überlässt das Tempo dem Einzelfall. Registrare müssen die Einhaltung belegen und ihr Prüfverfahren schriftlich beschreiben. ICANN kann diese Beschreibung anfordern. Nach zwei Jahren soll ICANN prüfen, ob die Regel wirkt.
Einordnung
Wie viel Arbeit das macht, hängt vom Einzelfall ab. Finden sich nur wenige belastbare Verbindungen, kann der Check klein bleiben. Deuten die Signale auf ein Konto mit vielen Registrierungen oder auf eine Kampagne, wird er größer.
Bisher arbeiten die Registrare Fall für Fall. Künftig soll aus einem belegten Fall der Blick auf das dahinterliegende Muster folgen.
Beschlossen ist nichts. Die Kommentierung läuft bis zum 28. September, und jede Empfehlung steht einzeln zur Diskussion. Erst der Abschlussbericht geht an den GNSO Council und von dort, wenn er angenommen wird, an den ICANN-Vorstand.