ccTLDs
ICANN beschließt Regeln für internationalisierte Länderendungen und lehnt eine Prüfstufe ab
Der ICANN-Vorstand hat die Regeln der ccNSO für internationalisierte Länderendungen angenommen. Sie legen fest, wie solche Endungen samt ihren Varianten ausgewählt und wieder abgeschafft werden. Sie sollen das Fast-Track-Verfahren von 2009 ablösen. Einen Teil hat der Vorstand abgelehnt, weil er Risiken für das DNS sieht.
Der Vorstand fasste den Beschluss am 22. Oktober beim ICANN-Treffen in Bali. Die Regeln hat die ccNSO erarbeitet, die Organisation der Länderendungen bei ICANN. Ihr Richtlinienverfahren heißt PDP4 und begann 2020. Im Juni 2024 übergab die ccNSO ihren Bericht an den Vorstand.
Internationalisierte Länderendungen verwenden andere Schriften als das lateinische Alphabet oder enthalten Sonderzeichen. Bisher werden sie über das Fast-Track-Verfahren vergeben, das ICANN im November 2009 eingeführt hat. Die neuen Regeln erfassen auch Endungen in lateinischer Schrift mit Sonderzeichen. Diese deckt das Fast-Track-Verfahren nicht ab.
Endung und Varianten gehen an denselben Betreiber
Die Regeln gelten für den gesamten Lebenszyklus einer solchen Endung. Er reicht von der Auswahl über die Delegation und Übertragung bis hin zum Widerruf und zur Abschaffung. Varianten sind alternative Schreibweisen einer Zeichenfolge, die als gleichwertig gelten. Eine Endung und ihre delegierbaren Varianten müssen an denselben Betreiber gehen.
Infrage kommen nur Zeichenfolgen in einer Sprache, die im jeweiligen Land als maßgeblich festgelegt ist. Das entscheidet das Land selbst. Ohne diese Grenze könnte die Zahl möglicher Endungen laut Vorstand rechnerisch auf 250 Länder und Gebiete mal 6.800 Sprachen kommen.
Streit über Auswahl, Delegation, Übertragung, Widerruf oder Abschaffung soll weiterhin von den allgemeinen Überprüfungsverfahren der ICANN ausgenommen bleiben. Das sind das Reconsideration-Verfahren und der Independent Review Process. Dafür muss die Satzung geändert werden. Für Länderendungen gibt es einen eigenen Überprüfungsmechanismus, den der Vorstand im Juni 2025 angenommen hat. Die neuen Regeln legen fest, wie er auf internationalisierte Länderendungen anzuwenden ist. Ob die Empowered Community, über die die ICANN-Gruppen solchen Änderungen zustimmen, mitzieht, ist laut Vorstand offen.
Eine Sonderprüfung bei Verwechslungsgefahr wird nicht übernommen
Der Vorstand hat die sogenannte Risk Treatment Appraisal abgelehnt. Sie war für Zeichenfolgen gedacht, die nur in Großbuchstaben mit einer bestehenden Endung verwechselt werden können. Gleiches gilt für reservierte Namen und zweistellige ASCII-Kürzel. Antragsteller hätten dann Maßnahmen gegen Verwechslungen vorschlagen können. Laut Vorstand hätte das einen anderen Betreiber einbinden können, der dann etwa die Registrierungen bündeln müsste. Diese Abstimmung könne die Sicherheit und Stabilität des DNS gefährden. Antragsteller könnten stattdessen eine andere Zeichenfolge beantragen.