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CENTR verlangt freien Zugang zu Handelsregistern und Domain-Löschungen nur als letztes Mittel
Der europäische Registry-Verband CENTR hat der EU-Politik eine Liste von Vorschlägen zur Vereinfachung vorgelegt. Die Länderendungen wollen Domaininhaber kostenlos über Handelsregister und die EU-Brieftasche für digitale Identitäten prüfen können. Das Löschen von Domains soll das letzte Mittel bleiben. Eine Deregulierung fordere man nicht, schreibt der Verband.
CENTR hat die Liste am 8. Oktober veröffentlicht. Auf seiner Mitgliederversammlung stellte der Verband sie Thibaut Kleiner vor, Direktor in der Generaldirektion CNECT der EU-Kommission. Anlass ist der anstehende Digital Fitness Check der Kommission. Die Liste umfasst sechs Bereiche, von Cybersicherheit über Verbraucherschutz bis hin zu Datenschutz. Wenige Tage zuvor hatte CENTR eine Broschüre mit zwölf Beispielen aus der Arbeit seiner Mitglieder vorgelegt.
Handelsregister liegen oft hinter Bezahlschranken
NIS2 verpflichtet Registries und Registrare, die Angaben der Domaininhaber zu prüfen. Dafür nutzen sie unter anderem die nationalen Handelsregister. Deren Daten lägen oft hinter Bezahlschranken und ohne automatischen Zugriff, kritisiert CENTR. Der Verband fordert einen kostenlosen Zugang über Schnittstellen. Auch die EU-Brieftasche könne bei der Prüfung helfen. Nach dem derzeitigen Rahmen seien Registrare ohne Sitz in der EU davon ausgeschlossen. Mögliche Gebühren für die dafür nötige Registrierung bei den Behörden sollen für Länderendungen und Registrare entfallen.
Löschbefugnisse für Finanzaufsichten hält CENTR für doppelt geregelt
MiCA sowie die Entwürfe für FiDA und die Zahlungsdiensteverordnung (PSR) enthalten Befugnisse, Domains löschen zu lassen. CENTR hält das für eine doppelte Regulierung. Die Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz regle solche Anordnungen bereits. Vor neuen Befugnissen müsse die Kommission die Folgen gründlich abschätzen. Eine Löschung lege alle Dienste einer Domain lahm, auch E-Mail. Die Inhalte könnten dagegen unter einer anderen Endung wieder auftauchen.
Sicherheitsvorfälle und Datenpannen müssten die Länderendungen über verschiedene Kanäle und mit unterschiedlichen Fristen melden. CENTR wünscht je Mitgliedstaat eine einzige Meldestelle. Bei unterschiedlichen Fristen sollen die kürzeren verlängert werden. Überlappende Cybersicherheitsaufsicht nach DORA und der Verordnung über die europäische digitale Identität soll für Länderendungen entfallen. Die im Digital Omnibus geplante Neufassung des Begriffs „personenbezogene Daten“ lehnt CENTR ab. Pauschal lange Speicherfristen für sämtliche Daten hält CENTR bei Länderendungen für nicht gerechtfertigt.