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CENTR wirbt bei ICANN für eine risikobasierte Prüfung der Domaininhaber
Der europäische Registry-Verband CENTR hat seine Sicht auf das ICANN-Treffen in Bali veröffentlicht. Bei der Prüfung von Inhaberdaten empfiehlt er angemessene Antwortfristen für Inhaber sowie einen risikobasierten Ansatz. Nicht jeder Inhaber solle wie ein möglicher Krimineller behandelt werden. Zudem fehle Inhabern bei Sperrungen wegen Missbrauchs ein Recht auf Widerspruch.
Den Blogbeitrag vom 3. November hat Polina Malaja verfasst, Policy-Direktorin von CENTR. Anlass ist die Forderung der Regierungen im ICANN-Beirat GAC, Inhaberdaten vor der Freischaltung einer Domain zu prüfen. Nach ihren Verträgen haben Registrare dafür grundsätzlich 15 Tage Zeit. Laut CENTR bleiben die Registrare skeptisch und verlangen weitere Belege aus den Länderendungen.
Die Prüfung ist nur ein Baustein gegen Missbrauch
CENTR verweist auf die Studie INFERMAL von 2024. Laut CENTR geht eine Prüfung der Angaben bei der Kontoeröffnung oder vor dem Kauf mit 70 Prozent weniger bösartigen Registrierungen einher. Die Autoren warnten jedoch davor, Regeln allein auf dieses Ergebnis zu stützen. Auch die Folgen für rechtmäßige Nutzer müssten berücksichtigt werden.
Wie Länderendungen ihre Inhaber prüfen, variiert laut CENTR stark. Kleineren Registries fehlten automatisierte Werkzeuge und der Zugang zu amtlichen Registern. Wenig Missbrauch unter europäischen Länderendungen gehe auf mehrere Maßnahmen zurück, darunter die Zusammenarbeit mit Behörden.
Ein Widerspruchsverfahren bei Sperrungen ist nicht vorgeschrieben
Nach den ICANN-Verträgen müssen Registries und Registrare Inhabern keinen Widerspruchsmechanismus ermöglichen, wenn sie eine Domain wegen Missbrauchs sperren. Darauf wies eine Diskussionsrunde in Bali hin. Die Vertragsparteien sehen laut CENTR keinen Bedarf für eine solche Pflicht.
Viele europäische Länderendungen teilen ICANNs Definition von Missbrauch laut CENTR nicht. Jeder Fall solle einzeln abgewogen werden, wo nötig mit einer zuständigen Behörde. Als Mindeststandard nennt der Verband klare Geschäftsbedingungen, transparente Verfahren sowie ein Widerspruchsrecht gegen Entscheidungen, an denen keine Behörde beteiligt war. Das Thema soll nach der Darstellung von CENTR ein eigenes Richtlinienverfahren erhalten. Einen Beschluss des GNSO-Rates dazu gibt es bisher nicht.