Marken
Ab dem 17. November können Markeninhaber Rechtseinwände gegen Bewerbungen erheben
Mit dem String Confirmation Day am 17. November beginnt die Einwandsphase der neuen gTLD-Runde. Markeninhaber können dann bei der WIPO einen Rechtseinwand gegen eine Bewerbung einlegen, die ihre Rechte verletzt. Die Frist endet am 16. März. Bei einem Prüfer sind regulär 10.000 Dollar an Gebühren und Vorschuss vorgesehen. Zunächst werden 2.000 Dollar fällig.
Der Rechtseinwand heißt „Legal Rights Objection“. Erheben kann ihn, wer ein bestehendes Recht geltend macht, etwa eine eingetragene oder eine nicht eingetragene Marke. Auch zwischenstaatliche Organisationen können ihn einlegen. Die Rechte müssen im Einwand belegt werden. Er muss auf Englisch eingereicht werden und darf ohne Anlagen höchstens 5.000 Wörter umfassen. Gegen jede Bewerbung ist ein eigener Einwand erforderlich. Die WIPO kann mehrere Einwände unter bestimmten Voraussetzungen gemeinsam behandeln.
Das Gremium prüft Ähnlichkeit, Absicht und Nutzung
Ein Gremium der WIPO prüft, ob der Bewerber die Unterscheidungskraft oder den Ruf der Marke unlauter ausnutzt oder beeinträchtigt. Es prüft auch, ob eine unzulässige Verwechslungsgefahr besteht. Das Applicant Guidebook nennt dafür neun Gesichtspunkte. Dazu gehören die Ähnlichkeit in Schrift, Klang oder Bedeutung sowie die Absicht des Bewerbers. Geprüft wird auch, ob er eigene Rechte an der Zeichenfolge hat oder ob er unter ihr bekannt ist. Bei Begriffen aus dem Wörterbuch zählt, ob der Bewerber die allgemeine Bedeutung nutzen will oder auf die Marke abzielt.
Hat der Einwand gegen die beantragte Zeichenfolge Erfolg, scheidet die Bewerbung aus. Betrifft er nur eine Variante, kann die Bewerbung ohne diese Variante weiterlaufen. Gegen die Entscheidung ist Berufung möglich. Beide Seiten können sich auch einigen.
Die Einreichungsgebühr wird nicht erstattet
Laut der Gebührenliste der WIPO kostet die Einreichung 2.000 Dollar bei einem Prüfer und 3.000 Dollar bei drei Prüfern. Drei Prüfer gibt es nur, wenn sich beide Seiten darauf einigen. Wird die Gebühr nicht binnen zehn Tagen gezahlt, weist die WIPO den Einwand ab. Dieselbe Gebühr zahlt der Bewerber für seine Erwiderung. Sie wird in keinem Fall erstattet. Besteht der Einwand eine erste Prüfung, kommt ein Vorschuss für das Gremium hinzu. Er beträgt 8.000 Dollar bei einem Prüfer und 20.000 Dollar bei drei Prüfern. Beide Seiten zahlen ihn; wer gewinnt, bekommt ihn zurück.
Am 12. November erklärt die WIPO das Verfahren in einem Webinar. Schon vor Beginn der Phase hatte die Link Freedom Group der easyGroup vorgeworfen, diesen Weg zu umgehen. Weitere Fristen der Phase stehen in unserem .