Marken
Im Oktober ändern sich der US-Anmeldeweg und die Reichweite des Madrid-Systems
Das US-Patentamt schaltet zum 1. Oktober seinen eigenen Anmeldeweg ab. Eine Woche später tritt Saudi-Arabien dem Madrid-Protokoll bei. Dann fehlt am Golf nur noch Kuwait.
1. Oktober: Das US-Patentamt nimmt nur noch Madrid e-Filing an. Wer eine angemeldete oder eingetragene US-Marke als Grundlage nimmt, nutzt bislang das hauseigene System TEASi. Es steht noch bis zum 30. September zur Verfügung. Danach führt der Weg über die WIPO-Oberfläche. Die Gebühren gehen künftig direkt in Schweizer Franken an die WIPO. Beanstandungen lassen sich in derselben Anwendung beantworten.
8. Oktober: Saudi-Arabien tritt dem Madrid-Protokoll bei. Das Land hinterlegte seine Beitrittsurkunde am 8. Juli. Danach zählt das System 117 Mitglieder und deckt 133 Länder ab. Von den sechs Staaten des Golf-Kooperationsrats fehlt dann nur noch Kuwait. Für Markeninhaber von außerhalb ändert sich die Praxis dadurch spürbar. Bei einer internationalen Anmeldung mit Benennung Saudi-Arabiens entfallen zunächst die Formalitäten einer direkten nationalen Anmeldung, insbesondere die Bestätigung des örtlichen Vertreters und die dazugehörige Vollmacht. Die Behörde prüft die Benennung jedoch weiterhin nach saudischem Markenrecht. Kommt es zu einer Beanstandung oder einem Widerspruch, kann dennoch ein örtlicher Vertreter erforderlich sein.