UDRP
Die Reform ist vorbereitet, begonnen hat sie niemand
Seit 1999 gilt das Verfahren gegen Domaingrabbing nahezu unverändert. Eine Überprüfung war für 2021 vorgesehen, hat jedoch bis heute nicht begonnen. Auf dem Programm der ICANN-Jahrestagung in Bali steht sie auch diesmal nicht. Zwei Organisationen, die sich sonst gegenüberstehen, haben die Arbeit inzwischen selbst übernommen.
Die Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy regelt, wie Markeninhaber gegen missbräuchlich registrierte Domains vorgehen. Über 80.000 Fälle hat allein die WIPO seit dem Start entschieden, davon 6.282 im vergangenen Jahr. Die UDRP selbst wurde in dieser Zeit nicht grundlegend überarbeitet.
Was ICANN abgearbeitet hat
Die GNSO begann 2016 mit der Überprüfung aller Schutzmechanismen für Markenrechte. Sie teilte das Vorhaben in zwei Phasen auf. Phase 1 galt den Schutzmechanismen der Runde 2012. Dazu zählen die Uniform Rapid Suspension, das Trademark Clearinghouse sowie Sunrise und Trademark Claims. Der Vorstand nahm 35 Empfehlungen am 16. Januar 2022 an.
Die Umsetzung erfolgt in fünf Gruppen. Das Bildungsmaterial, die Prüfung der Kontaktdaten und der Beschwerdeweg bei der URS sind fertig. Offen sind die Verfahrensdokumente zur URS sowie eine Datenhebung. Daran arbeitet das Umsetzungsteam seit dem Treffen ICANN 85 im März. Fertig werden soll es bis Ende des vierten Quartals 2026.
Was nicht begonnen hat
Phase 2 sollte die UDRP selbst prüfen. Ein Statusbericht dazu erschien im März 2022 und wurde zur öffentlichen Kommentierung freigegeben. Begonnen hat Phase 2 trotzdem nicht. Der GNSO Council beriet den Bericht und weitere Vorbereitungen, leitete jedoch nie eine Überprüfung ein. Auf der Projektseite der GNSO stehen alle weiteren Felder auf TBD, die Seite trägt als letztes Datum den 30. August 2021. Auch das Briefing vor dem Treffen ICANN 86 vom 18. Mai 2026 erwähnt lediglich die Umsetzung der Phase 1.
Am 14. September veröffentlichte ICANN das Programm der Jahrestagung ICANN 87, die vom 17. bis 22. Oktober in Bali stattfindet. Eine Sitzung zur Überprüfung der Schutzmechanismen ist nicht vorgesehen. Auch die UDRP kommt als Thema nicht vor.
Was daneben entstand
Im Oktober 2024 taten sich zwei Organisationen zusammen, die in dieser Frage seit jeher verschiedene Interessen vertreten. Die WIPO ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen, wickelt die meisten Verfahren ab und steht den Markeninhabern nahe. Die Internet Commerce Association vertritt Domainhändler und wirft dem Verfahren seit Jahren vor, Inhaber zu benachteiligen. Brian Beckham für die WIPO und Zak Muscovitch für die ICA koordinierten ein Team aus 16 Fachleuten. Dazu kamen 28 weitere Sachverständige, darunter Schiedsrichter, Anwälte beider Seiten, Registrare und Wissenschaftler.
Ein Zwischenbericht erschien im April 2025 und wurde anschließend öffentlich kommentiert. Am 2. Dezember 2025 folgte der Abschlussbericht. Er ordnet mehr als zwei Dutzend Themen in vier Gruppen ein.
- Sofort umsetzbar: einheitliche Regeln für Nachreichungen, Fristen für die Zahlung bei Dreierbesetzung, strengere Kontrolle der Registrare durch ICANN, namentliche Nennung abweichender Schiedsrichter, ein finanzieller Beitrag von ICANN zum Verfahren und eine Zusammenstellung der Spruchpraxis.