nTLDs
Texas will keine Endung mit seinem Namen, und das Guidebook gibt ihm ein Vetorecht
Der Bundesstaat hat ICANN mitgeteilt, dass er eine .texas-Bewerbung nicht unterstützt. ICANN antwortet mit dem Regelwerk: Wer eine Endung beantragt, die einem Bundesstaat entspricht, benötigt dessen schriftliche Zustimmung. Ob überhaupt jemand beantragt hat, sagt ICANN nicht.
Anthony Sauerhoff, IT-Chef des Staates Texas, hatte am 10. August im Auftrag des Gouverneurs geschrieben. Marika Konings, bei ICANN für das nTLD-Programm zuständig, antwortete am 31. August.
Ihre Antwort bleibt beim Verfahren. Das Bewerbungsfenster schloss am 12. August um 23:59 UTC. ICANN wird die Liste der Bewerbungen, die die erste Prüfung bestehen, spätestens neun Wochen später veröffentlichen.
Die Regel, auf die es ankommt
Abschnitt 7.5 des Applicant Guidebooks behandelt geografische Namen. Erfasst sind nicht nur Länder und Hauptstädte, sondern auch subnationale Gebiete. Wörtlich: "Strings that are exact matches of sub-national place names, such as counties, provinces, or states, listed in the ISO 3166-2 standard".
Texas ist im ISO-3166-2-Standard als US-TX geführt. Eine Bewerbung um .texas braucht deshalb ein unterschriebenes Schreiben der Regierung, das Unterstützung oder Nichteinwendung erklärt. Genau das verweigert der Bundesstaat.
Damit entscheidet sich die Sache in der Prüfung, nicht im Streit. Die weiteren Wege, die Konings aufzählt, bilden die zweite Linie: öffentliche Kommentare, Frühwarnungen einzelner Regierungen und förmliche Einwendungen. Sie setzen nach der Veröffentlichung der endgültig beantragten Strings am String-Confirmation-Day an.
Warum Texas trotzdem schreibt
Ein Vetorecht nützt wenig, wenn niemand davon weiß. Wer eine reguläre Bewerbung einreicht, trägt die Evaluierungsgebühr in Höhe von 227.000 US-Dollar allein. Der Brief aus Austin ist damit vor allem eine Warnung für potenzielle Bewerber. Er steht seit dem 14. August öffentlich auf der Korrespondenzseite von ICANN.