nTLDs
Reden dürfen Konkurrenten vor dem Reveal Day, wie weit sie dabei gehen dürfen, ist offen
Das Applicant Guidebook nimmt Gespräche vor der Offenlegung ausdrücklich aus dem Kommunikationsverbot heraus. Zugleich verbietet es private Einigungen über Konkurrenz, ohne dafür einen Zeitpunkt zu nennen. Ein Markenanwalt verlangt von ICANN eine Klarstellung darüber, wo die Grenze verläuft.
Marc Trachtenberg, Anwalt für Marken- und Domainrecht bei Greenberg Traurig in Chicago, hat die Frage am 16. August bei CircleID aufgeworfen. Nach seiner Darstellung haben mindestens acht Bewerber ihre Strings selbst offengelegt, zusammen Hunderte Endungen und möglicherweise mehr als 20 Prozent aller Bewerbungen. Einige würden inzwischen von Konkurrenten kontaktiert werden.
Zwei Abschnitte, die unterschiedlich weit reichen
Das Kommunikationsverbot in Abschnitt 5.2.3.1 des Applicant Guidebooks hat einen klaren Anfang:
Communications are prohibited from Reveal Day until the earlier of (1) the date a prevailing applicant signs a Registry Agreement for a specific contending gTLD string, or (2) the applicant withdraws the relevant application.
Abschnitt 5.2.3.2 nimmt vom Verbot ausdrücklich aus, was außerhalb dieser Zeiträume geschieht. Gespräche vor dem Reveal Day sind danach zulässig, und Trachtenberg liest das Guidebook ebenfalls.
Anders ist Abschnitt 5.2.3 gefasst. Er erklärt die programmeigenen Verfahren zum einzigen zulässigen Weg, eine Konkurrenzsituation aufzulösen, und untersagt private Auktionen, Gemeinschaftsunternehmen sowie jede andere Absprache zu diesem Zweck. Eine Zeitangabe enthält er nicht.
Hinzu kommt, dass die Konkurrenz erst am Reveal Day anhand des Guidebooks identifiziert wird. Damit steht die Frage im Raum, ab wann ein zulässiges Gespräch zu einer unzulässigen Absprache wird. Trachtenberg fordert ICANN auf, das zu beantworten:
ICANN should immediately provide clarity on this issue.
Aufgefallen ist das schon 2025
Neu ist die Frage nicht. Sie kam bereits am 25. Oktober 2025 in einer Sitzung des Implementation Review Teams beim ICANN-Treffen in Dublin zur Sprache. Lars Hoffmann von ICANN vertrat dort die Auffassung, dass das Kommunikationsverbot erst mit dem Reveal Day beginne; zuvor sei niemand in Konkurrenz. Jeff Neuman verlangte klarzustellen, dass eine private Auflösung sowohl vor als auch nach dem Reveal Day untersagt sei. Elaine Pruis von Verisign unterschied zwischen dem Auflösen bestehender Konkurrenz und ihrem Vermeiden:
Prohibition is on private resolution of contention sets, not avoiding contention sets.
Eine förmliche Guidance für Bewerber ergab sich daraus nicht.
Warum das jetzt praktisch wird
Der Reveal Day soll spätestens Mitte Oktober stattfinden, das genaue Datum will ICANN Mitte September nennen. Bis dahin ist Konkurrenz für einen Teil der Bewerbungen bereits von außen erkennbar. Die maltesische Link Freedom Group etwa hat eine Liste von 316 Endungen veröffentlicht. Wer einen dieser Namen ebenfalls beantragt hat, weiß das seit Tagen.