nTLDs
PwC prüft die Bewerber der neuen gTLD-Runde auf Straftaten und Cybersquatting
ICANN hat PricewaterhouseCoopers (Pwc) mit der Hintergrundprüfung der Bewerber für die Runde 2026 beauftragt. Geprüft werden die Unternehmen, ihre Leitung sowie die größeren Anteilseigner. Ausschließen können etwa Verurteilungen wegen Betrugs. Auch wer wiederholt wegen Cybersquatting unterlag, kann herausfallen.
ICANN hat den Vertrag mit PwC Advisory Services am 15. Oktober bekanntgegeben. Die Ausschreibung lief seit November 2025. Die Prüfung ist für alle Bewerber Pflicht. PwC soll Angaben zu Organisationen und Personen sowie öffentliche Register auswerten. Maßstab sind die Kriterien im Applicant Guidebook. ICANN kann eine Bewerbung aufgrund der Ergebnisse ablehnen, auch wenn sie sonst alle Anforderungen erfüllt.
Drei Entscheidungen wegen Cybersquatting gelten als Muster
Neben dem Unternehmen werden auch Direktoren, leitende Angestellte und Anteilseigner mit mindestens 15 Prozent geprüft. Ausschlussgründe sind etwa Verurteilungen wegen Betrugs, Steuerhinterziehung oder Computerkriminalität. Für mehrere Tatbestände gilt ein Zeitraum von zehn Jahren. Auch systematisches Cybersquatting nach der UDRP oder nach vergleichbaren Gesetzen zählt dazu. Drei oder mehr solcher Entscheidungen, davon mindestens eine in den letzten vier Jahren, gelten in der Regel als systematisch. Auch die Feststellung eines Reverse Domain Name Hijackings im Rahmen der UDRP zählt dazu. Gemeint ist der missbräuchliche Versuch, einem Inhaber die Domain abzunehmen.
Für börsennotierte Unternehmen an den 25 größten Börsen der Welt kann die Prüfung eingeschränkt ausfallen. Auf Rückfragen haben Bewerber 21 Tage Zeit. Wer die Kriterien nicht erfüllt, kann eine erweiterte Prüfung beantragen.