IP-Adressen
Erstmals soll geregelt werden, wie ein RIR seine Anerkennung verliert
Das System der fünf regionalen Adressverwaltungen beruht auf einem Papier von 2001, das nur die Aufnahme kennt. Der neue Entwurf regelt auch den Ausschluss. Aberkennen darf ICANN eine Adressverwaltung nur, wenn zwei Drittel der Übrigen den Schritt stützen.
Das Number Resource Organization Number Council hat am 1. September die empfohlene Fassung des RIR Governance Documents veröffentlicht. Dazu kommen eine Fassung mit markierten Änderungen sowie ein Bericht, der jede Änderung begründet. Das Gremium ist zugleich der Address Council der ICANN-Adressorganisation.
Das Papier soll ICP-2 ablösen. Der ICANN-Vorstand nahm dieses Dokument am 4. Juni 2001 an. Es nennt zehn Kriterien zur Anerkennung einer neuen regionalen Internet-Routing-Instanz (RIR). Dazu gehören kontinentale Abdeckung, Rückhalt bei den regionalen Providern sowie eine tragfähige Finanzierung ohne Gewinnabsicht. Ein Verfahren für den umgekehrten Fall enthält es nicht.
Was neu hinzukommt
- Entzug der Anerkennung: Ein RIR muss erheblich gegen die Vorgaben verstoßen und Gelegenheit zur Abhilfe erhalten haben. ICANN holt bei den übrigen RIRs Einschätzungen ein. Aberkennen darf ICANN nur, wenn die Einschätzungen von zwei Dritteln der übrigen RIRs den Vorschlag stützen. Bei fünf RIRs sind das drei von vier. ICANN muss die Entscheidung samt Unterlagen und einem Übergangsplan veröffentlichen.
- Sanierungsplan: Vor einem Entzug muss ICANN gemeinsam mit den RIRs einen Sanierungsplan für das betreffende RIR erarbeiten. Dies bekommt dann Gelegenheit, die Verstöße innerhalb der gesetzten Frist zu beheben. Der Schritt ist neu und schließt die Lücke zwischen Prüfung und Konsequenz.
- Prüfungen: Der reguläre Zyklus wird von drei auf fünf Jahre verlängert. Die Begründung nennt die Gefahr, dass fortlaufende Prüfungen die RIRs von ihrer eigentlichen Arbeit abhalten. Anlassbezogene Prüfungen heißen künftig „Compliance Review“. Beantragt eine Gruppe von Mitgliedern eine solche Prüfung, gilt eine zusätzliche Hürde. Mindestens eines von ihnen muss zuvor versucht haben, die Sache über die Verfahren des eigenen RIR zu klären.
- Notbetrieb: Kann ein RIR seine Dienste nicht mehr erbringen, darf ein Temporary Emergency Operator vorübergehend einspringen. Das Dokument bezeichnet es als „Temporary Emergency Continuity Arrangement“. Die Auslösung erforderte bisher Einstimmigkeit; künftig genügen ICANN und zwei Drittel der RIRs. Das betroffene RIR darf den Notbetrieb auch selbst auslösen, etwa nach einer Naturkatastrophe. Die Grenze von 90 Tagen bleibt.