Nach fast 27 Jahren und 1.327 Ausgaben ist der Domain-Newsletter von domain-recht.de eingestellt. Einen deutschsprachigen Ersatz gibt es nicht. Die Redaktion konnte ihren Lesern zum Abschied nur englischsprachige Quellen empfehlen. Domain Brief schließt diese Lücke: donnerstags und unabhängig.
Am 30. Juli 2026 ist der Domain-Newsletter von domain-recht.de zum letzten Mal erschienen, Ausgabe #1.327, knapp 27 Jahre nach der ersten im Dezember 1999. Die Redaktion hat ihren Leserinnen und Lesern zum Abschied eine Liste von Quellen mitgegeben, bei denen sie sich künftig informieren können: ICANN, Heise, Domain Incite, Domain Name Wire, den Goldstein Report und CircleID. Bis auf Heise gibt es dort keine deutschsprachige Adresse. Das ist der Grund für den Domain Brief.
Der Bedarf hat sich nämlich nicht verändert. Wer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz beruflich mit Domains zu tun hat, muss wissen, welche Top-Level-Domains kommen und welche verschwinden, wie Gerichte über Domainnamen entscheiden, was ICANN und die Registries beschließen und was Domains am Markt kosten. Diese Informationen gibt es, aber sie liegen verstreut in englischsprachigen Quellen, Pressemitteilungen und Entscheidungsdatenbanken. Wer sie zusammentragen will, verbringt damit mehrere Stunden.
Was du hier bekommst
Donnerstags eine Ausgabe mit den Meldungen der Woche:
neue und auslaufende Top-Level-Domains
Entscheidungen aus UDRP-Verfahren und Rechtsprechung zu Domains und Marken
Registry- und ICANN-Politik einschließlich der europäischen Regulierung
Marktzahlen und dokumentierte Verkaufspreise
Termine und Veranstaltungen der Branche
Knapp, mit Quelle und eingeordnet. Was wichtig ist, steht im ersten Satz.
Wer dahintersteht
Domain Brief wird von Tobias Sattler herausgegeben. Er arbeitet seit rund zwanzig Jahren in der Domainbranche, war zuletzt Vorstand bei united-domains, Vorsitzender des PTI/IANA-Boards sowie Mitbegründer der TechOps-Gruppe bei ICANN. Seine Veröffentlichungen zu Struktur und Ökonomie des Domainmarkts erscheinen unter anderem in IEEE Access und bei Springer Gabler. Domain Brief ist unabhängig; hinter der Publikation stehen weder ein Registrar noch eine Registry noch ein Verband. Die Beiträge werden recherchiert und geschrieben, nicht generiert.
Was als Nächstes ansteht
Am 12. August 2026 schließt das Bewerbungsfenster der 2026er Runde für neue generische Top-Level-Domains. Danach werden die Bewerbungen offengelegt, es folgen Einwendungen, die Prüfung auf Zeichenähnlichkeit und die Auflösung konkurrierender Bewerbungen. Das ist die größte Bewegung im Namensraum seit der letzten nTLD-Runde 2012 und wird die Branche bis weit ins kommende Jahr beschäftigen. Wenn du das mitverfolgen willst, abonniere den Domain Brief.
ICANN hat die endgültige Datenbasis und die verbindlichen Leitlinien zur Prüfung visueller Ähnlichkeit von Endungen veröffentlicht. Erkennbar wird daraus, wo die Schwelle zur Verwechselbarkeit liegt und wie viel Spielraum das Panel gegenüber dem automatisierten Vorbericht hat.
ICANN hat am 30. Juli 2026 die String Similarity Evaluation Data und die zugehörigen Guidelines veröffentlicht, beide vom 23. Juli. Sie richten sich an das unabhängige String Similarity Evaluation Panel, das beantragte Zeichenfolgen samt ihrer Varianten mit anderen Bewerbungen der Runde, bestehenden gTLDs und ccTLDs, offenen Bewerbungen früherer Runden, beantragten IDN-ccTLDs, gesperrten Namen und zweistelligen ASCII-Zeichenfolgen vergleicht.
Fünf Stufen, eine Schwelle
Die Datenbasis ordnet Paaren von Codepoints oder Codepoint-Sequenzen fünf Ähnlichkeitsstufen zu. Stufe eins erfasst identische oder nahezu identische Zeichen sowie bereits definierte Varianten, Stufe zwei stark verwechselbare, Stufe drei ähnliche, Stufe vier entfernt ähnliche und Stufe fünf eindeutig unterscheidbare. Grundsätzlich gelten die Stufen eins bis drei als visuell ähnlich, Stufe vier und fünf nicht. Aus diesen Einzelbewertungen erzeugt das Tool eine Kategorienfolge für den vollständigen String, die Gesamtbewertung nimmt das Panel vor.
Die Begründungslast steigt mit der Nähe zu Stufe eins. Bestehen alle Zuordnungen aus den Stufen eins und zwei, gilt Ähnlichkeit als sehr wahrscheinlich, und eine abweichende Einschätzung erfordert eine klare und überzeugende Begründung. Reine Stufe-drei-Vergleiche gelten ebenfalls als ähnlich, dort genügt für die Abweichung eine klare Begründung. Umgekehrt kippt die Einschätzung, sobald eine Zuordnung der Stufe vier hinzukommt. In Zweifelsfällen geben die Leitlinien eine Richtung vor: Dort solle der konservative Ansatz erwogen und der Fall als ähnlich gekennzeichnet werden.
Werkzeug schlägt vor, Panel entscheidet
Verfahrenstechnisch erzeugt zunächst ein SSE-Tool automatisiert einen Vorbericht mit möglichen Contention Sets. Das Panel darf diese Vorschläge anpassen, ergänzen oder streichen. Begründen muss es seine endgültigen Entscheidungen generell, Abweichungen vom Vorbericht ausdrücklich.
Seit Juni 2026 haben RFCs fünfstellige Nummern. Der Meilenstein ging weitgehend unbemerkt vorüber, denn der erste veröffentlichte fünfstellige RFC hat mit Domains nichts zu tun, und die Nummer 10000 wird gar nicht erst vergeben. Für die Branche zählt ein anderer aus derselben Serie: RFC 10026 macht die automatisierte Verwaltung von DS-Einträgen zur Best Current Practice.
Der erste fünfstellige RFC erschien am 15. Juni 2026: RFC 10008, "The HTTP QUERY Method", ein Proposed Standard, der eine neue HTTP-Methode für sichere und idempotente Anfragen mit Inhalt im Request-Body definiert. Am 17. Juli folgte RFC 10002, "Certificate Management over CMS (CMC)", der die RFCs 5272 und 6402 ablöst.
Dass die höhere Nummer zuerst erschien, ist kein Fehler. RFC-Nummern werden vor der endgültigen Veröffentlichung vergeben. Dokumente verbleiben unterschiedlich lange im redaktionellen Verfahren, und normativ voneinander abhängige Dokumente werden teilweise gemeinsam in sogenannten Clustern bearbeitet, sodass eines auf das andere wartet. Die Veröffentlichungsreihenfolge entspricht deshalb nicht zwingend der Nummernfolge.
RFCs sind die Dokumentenreihe, in der die technischen Grundlagen des Internets festgehalten werden. Sie beginnt 1969 und wird vom RFC Editor herausgegeben. Ein großer Teil der technischen Standards entsteht in den Arbeitsgruppen der Internet Engineering Task Force; daneben veröffentlicht die Reihe Dokumente weiterer Publikationsströme, etwa des Internet Architecture Boards, der Internet Research Task Force und des Independent Submission Editors. Nicht jedes Dokument darin ist ein Standard, die Reihe umfasst ebenso informelle Beschreibungen, experimentelle Verfahren und Empfehlungen für den Betrieb. Der veröffentlichte Text wird nachträglich nicht mehr revidiert. Fehler werden über Errata dokumentiert, inhaltliche Weiterentwicklung erfolgt durch neue Dokumente, die das Bestehende aktualisieren oder ersetzen, und auch deshalb wächst die Zahl beständig.
Montenegro will ein staatliches Unternehmen zur Verwaltung von .me gründen. Ein Regierungsdokument vom Mai 2026 nennt die Vorgeschichte: Der Vertrag mit dem Betreiber doMEn lief 2023 aus, das Berufungsgericht bestätigte dies im Dezember 2025 rechtskräftig, für das Auswahlverfahren empfahl die Kommission die Annullierung. Die Endung wird weiterhin von doMEn betrieben.
Das Kabinett des Vizepremierministers für Wirtschaftspolitik teilte am 2. August 2026 mit, ein Verfahren zur Gründung einer staatlichen Gesellschaft zur Verwaltung der nationalen Internetdomain eingeleitet zu haben. Die Mitteilung spricht von der Rückgewinnung der Verwaltung einer der wertvollsten digitalen Ressourcen sowie von digitaler Souveränität. Zahlen oder Hintergründe nennt sie nicht.
Die stehen in einem Dokument, das die Regierung am 27. Mai 2026 veröffentlicht hat, einer Information über die Ergebnisse des öffentlichen Aufrufs zur Auswahl eines Registrierungsagenten samt juristischer, technischer und finanzieller Analyse. Sie zeichnet ein deutlich anderes Bild als die Ankündigung.
Ein Vertrag, der 2023 endete
Die Rechtsbeziehung zwischen der Regierung und doMEn d.o.o. geht auf einen öffentlichen Aufruf vom 14. November 2007 zurück. Der Vertrag über den Registrierungsagenten wurde am 8. Februar 2008 mit doMEn geschlossen, das von GoDaddy.com Inc., Afilias Limited (das inzwischen in Identity Digital aufgegangen ist) und dem montenegrinischen Unternehmen MENET gegründet wurde. Drei Nachträge folgten, wobei der zweite vom 24. Juli 2012 die ursprünglich fünfjährige Laufzeit um zehn Jahre bis zum 31. März 2023 verlängerte.
2022 verhandelte das Ministerium über eine weitere Verlängerung. Vorgeschlagen wurde eine Laufzeit von fünf Jahren bei einer Anhebung des staatlichen Anteils an den Registry-Einnahmen von 33 auf 50 Prozent. Die Verhandlungen führten zu keinem Ergebnis.
Nach Ablauf des Vertrags klagte doMEn vor dem Wirtschaftsgericht Montenegros auf Feststellung, dass der Vertrag weiterhin gelte. Das Verfahren durchlief vier Stufen: Abweisung in erster Instanz im Januar 2024, Aufhebung und Zurückverweisung durch das Berufungsgericht im März 2024, erneute Abweisung im Oktober 2025 und schließlich die Zurückweisung der Berufung durch das Berufungsgericht am 5. Dezember 2025. Damit ist die Sache rechtskräftig entschieden.
Die Top-Level-Domain .web ist delegiert, vierzehn Jahre nach der Bewerbung und fast auf den Tag genau zehn Jahre nach der umstrittenen Auktion. Verisign will sie zum Jahreswechsel verkaufen und räumt Inhabern von .com-Domains einen Vorrang ein. Der wichtigere Unterschied zu .com und .net liegt jedoch im Vertrag: Für .web gibt es keine Preisobergrenze.
Die Top-Level-Domain .web ist in die Root Zone delegiert. Verisign teilte dies am 22. Juli 2026 mit und der IANA-Eintrag weist das Unternehmen seit dem 23. Juli als Registry Operator aus. Damit endet ein Verfahren, das 2012 mit der Bewerbung begann und die Branche 14 Jahre lang beschäftigt hat. Was jetzt folgt, hat Verisign im Analystengespräch zum zweiten Quartal in den Grundzügen beschrieben.
Der Fahrplan bis zur allgemeinen Verfügbarkeit
Vorstandschef Jim Bidzos skizzierte den Ablauf am 23. Juli so:
"There is a 90-day required period of security testing. That's the first thing we'll do. We're beginning that. There is a required minimum 30-day period in which only trademark holders may come and get their .web registration."
Die 90 Tage sind die von ICANN nach jeder Delegierung vorgeschriebene Phase zum Schutz vor Namenskollisionen, die 30 Tage sind die Mindestdauer der Sunrise Period für Inhaber von Marken, die im Trademark Clearinghouse hinterlegt sind. Beides sind keine Entscheidungen von Verisign, sondern Vorgaben, und zusammen ergeben sie nach Bidzos' eigener Rechnung 120 Tage. Darauf folgt eine Phase, die Verisign als „Limited Registration Period“ (LRP) bezeichnet. Vorgeschrieben ist sie nicht, ihre Ausgestaltung liegt bei der Registry:
"We have something optional called an LRP or a limited registration period. This is where registries have the opportunity to set their own rules for who can come in before you go to general availability."
Der September bringt für die Branche einen dichten Kalender. Neben zwei deutschsprachigen IT-Rechtsveranstaltungen stehen die Jahreskonferenz von MARQUES in Lissabon, das TMAP-Meeting der INTA in Baltimore, die APNIC-Tagung in Mumbai, das APTLD-Mitgliedertreffen in Ulaanbaatar sowie zwei technische Termine an aufeinanderfolgenden Tagen in Bukarest an.
4. bis 10. September: APNIC 62, Mumbai
Das Regional Internet Registry für den asiatisch-pazifischen Raum tagt in Mumbai. Gastgeber ist der indische Internetknoten NIXI, zugleich Betreiber von .in und Co-Gastgeber des Providerverbands ISPAI. Vom 4. bis 7. September finden Workshops und Treffen der Partnerorganisationen statt, vom 8. bis 10. September die eigentliche Konferenz mit dem Policy-Development-Prozess. Für Teilnehmende aus Europa ist der Termin vor allem dann interessant, wenn sie in der Adressvergabe oder in regionalen Governancefragen engagiert sind.
10., 17. und 24. September: 16. NRW IT-Rechtstag, online
Der Kölner Anwaltsverein veranstaltet den IT-Rechtstag mit Unterstützung des Arbeitskreises EDV und Recht sowie der DAVIT an drei aufeinanderfolgenden Donnerstagen jeweils von 10 bis 16.30 Uhr, vollständig online. Auf dem Programm stehen unter anderem Streitigkeiten aus der agilen Softwareentwicklung, Automatisierung mit KI in der anwaltlichen Praxis, E-Commerce-Recht, Compliance nach dem AI Act sowie ein Rechtsprechungsüberblick zu gewerblichem Rechtsschutz, IT- und Datenschutzrecht. Für die Komplettbuchung werden 15 Fortbildungsstunden nach der FAO bescheinigt, je Modul sind es fünf. Nichtmitglieder zahlen 625 Euro; Mitglieder des Kölner Anwaltsvereins, des DAVIT oder des Arbeitskreises sowie Mitglieder anderer örtlicher Anwaltsvereine zahlen 499 Euro; junge KAV-Mitglieder zahlen 375 Euro. Einzelne Module kosten 249, 199 oder 149 Euro.
11. September: IT-Juristinnen-Tag, Berlin
Die siebte Ausgabe des IT-Juristinnen-Tags findet als BarCamp statt, die Sessions werden also von den Teilnehmenden selbst eingebracht. Veranstalter sind die Kanzleien Diercks und HÄRTING. Der thematische Rahmen ist die Digitalisierung und das Recht. Den Schwerpunkt bilden die eingebrachten Sessions, ergänzt durch angekündigte Keynotes.
Die Datenbasis umfasst 26 Dateien mit Ähnlichkeitsdaten je Schriftsystem sowie eine übergreifende Datei. Erstellt wurde sie durch manuelle Analyse von Schriftexperten, ergänzt um syntaktische Prüfungen und eine Transitivitätsprüfung über Schriftsysteme hinweg. Beim Han-Schriftsystem nutzte der zuständige Experte maschinelle Lernverfahren, ein NLP-Werkzeug sowie Bildähnlichkeitsanalysen, um Kandidatenpaare für die anschließende Expertenprüfung zu identifizieren. Eine ergänzende KI-gestützte Analyse nach der öffentlichen Kommentierung ergab 1.612 weitere Ähnlichkeitsfälle. Allein die chinesischen Regeln der Root Zone umfassen 19.685 Han-Codepunkte, die koreanischen 4.758, von denen 4.744 übereinstimmen.
Überraschend kommt die Systematik nicht. Die Daten lagen von Oktober bis Dezember 2025 zur öffentlichen Kommentierung vor, also ein halbes Jahr vor der Öffnung des Bewerbungsfensters. Neu sind die für diese Runde verbindlichen Fassungen sowie die danach ergänzten Fälle. Praktischen Nutzen dürften die Daten vor allem nach der Offenlegung der Bewerbungen entfalten, wenn sich abschätzen lässt, welche Bewerbungen in Contention Sets landen. Ein öffentlich bedienbarer Zugang zum SSE-Tool besteht nicht, veröffentlicht sind die maschinenlesbaren Daten.
Über Jahre hinweg waren RFC-Nummern, die mit 00 enden, für Momentaufnahmen der offiziellen Internetprotokollstandards reserviert. Die Praxis begann laut RFC 7101 mit RFC 2200 im Juni 1997, ein Vorläufer war RFC 1280 aus dem März 1992. Das letzte dieser Dokumente war RFC 5000 im Mai 2008. Mit RFC 7101 beendete der RFC Editor die Praxis im Dezember 2013 formell, weil eine fortlaufend aktualisierte Online-Liste die Snapshots überflüssig machte. Seit RFC 7100 standen die runden Nummern wieder für gewöhnliche Zuweisungen zur Verfügung.
Für RFC 10000 kam es trotzdem anders. Das RFC Production Center teilte am 14. März 2026 mit, die Nummer nicht herauszugeben. Ein Testdokument werde nicht benötigt, weil für das neue Warteschlangensystem eine eigene Testumgebung existiere und für einen Aprilscherz-RFC die neue Infrastruktur nicht rechtzeitig einsatzbereit sei. Geplant ist stattdessen eine Rückschau zum sechzigsten Jahrestag der Reihe im Jahr 2029.
Damit erhält die Nummer 10000 ausgerechnet dadurch einen Sonderstatus, dass sie kein Dokument bezeichnen wird. Anders als RFC 1000 oder RFC 5000 steht sie nicht für einen Meilenstein, sondern für eine Lücke.
Die Meldung für die Branche
Am 23. Juli 2026 ist RFC 10026 erschienen, "Operational Recommendations for DNSSEC Delegation Signer (DS) Automation", verfasst von Steve Sheng und Peter Thomassen. Er trägt den Status Best Current Practice (BCP) und die Nummer BCP 246.
Das Dokument führt kein neues Protokoll ein und ersetzt keinen bestehenden Standard. Es beschreibt, wie Registries und Registrare die automatische Übernahme von DS-Parametern betreiben sollten, und gliedert sich in vier Themenbereiche: Annahme und sichere Verarbeitung von CDS- und CDNSKEY-Einträgen, Berichterstattung und Transparenz, das Zusammenspiel mit Registrar- und Registry-Sperren sowie den Umgang mit mehreren gleichzeitig beteiligten Automatisierungsstellen.
Vor allem verbindlich formuliert sind die Prüfungen vor einer Übernahme. Wer DS-Daten automatisch verarbeitet, muss die Übereinstimmung zwischen veröffentlichten CDS- und CDNSKEY-Einträgen sicherstellen und prüfen, dass der resultierende DS-Satz die Validierung weiterhin zulässt, und dies über alle autoritativen Nameserver einer Zone hinweg tun. Scheitert eine dieser Prüfungen, unterbleibt die Aktualisierung. Ebenfalls verbindlich: Ein Registrar- oder Registry-Lock allein ist kein Grund, die DS-Automatisierung auszusetzen, denn solche Sperren richten sich gegen Änderungen durch Dritte, nicht gegen die Registry selbst. Und beide Seiten müssen daneben einen manuellen Pfad für die DS-Pflege freihalten.
Als Empfehlungen formuliert sind die übrigen Punkte. Beim Veröffentlichen eines neuen DS-Satzes soll dessen TTL vorübergehend auf fünf bis fünfzehn Minuten gesenkt werden, damit sich eine fehlerhafte Änderung schnell zurücknehmen lässt; darunter drohen unnötige Anfragen, darüber leidet die Wiederherstellung. Danach gilt wieder der reguläre Wert. Veröffentlicht werden sollen beide Record-Typen, CDNSKEY und CDS, es sei denn, die Präferenz der übergeordneten Stelle ist bekannt. Und bei den Meldungen unterscheidet der RFC genau: Fehlgeschlagene Aktualisierungen gehen zuerst an den DNS-Betreiber der Kindzone und den technischen Kontakt, der Registrant wird erst einbezogen, wenn das Problem länger anhält, im Beispiel drei Tage.
Ein BCP beschreibt die von der IETF konsentierte gute Praxis. Wer DS-Automatisierung anbietet, ohne die vorgeschriebenen Prüfungen durchzuführen, setzt BCP 246 insoweit nicht konform um. Bei den als Empfehlungen formulierten Berichts- und Benachrichtigungsmechanismen kann eine Abweichung vertretbar sein, sollte sich jedoch an den konkreten Betriebsumständen begründen lassen.
Die Linie, in der das Dokument steht
Die automatisierte DS-Verwaltung ist kein neues Thema, sondern ein Vorhaben, das sich seit zwölf Jahren hinzieht. RFC 7344 führte 2014 die Record-Typen CDS und CDNSKEY ein, mit denen eine Kindzone der Elternzone mitteilen kann, welche Schlüsselinformationen dort hinterlegt werden sollen. RFC 8078 ergänzte 2017 das Löschsignal, mit dem sich DNSSEC für eine Delegation wieder abschalten lässt. RFC 9615 beschrieb 2024 ein Verfahren, mit dem sich die Erstsignierung kryptografisch absichern lässt, statt sich auf Wartefristen zu verlassen. RFC 10026 baut darauf auf und beschreibt, wie man das Ganze im Zusammenspiel von Registry, Registrar und Registrant betreibt.
Damit reiht er sich in eine überschaubare Zahl von Dokumenten ein, in denen der Betrieb dieser Branche tatsächlich beschrieben wird. Das Domain Name System selbst beruht bis heute auf den RFCs 1034 und 1035 von 1987. DNSSEC wurde 2005 in seiner heutigen Form durch die RFCs 4033 bis 4035 festgelegt. Die Kommunikation zwischen Registrar und Registry regelt seit 2009 das Extensible Provisioning Protocol nach RFC 5730, ergänzt um zahlreiche Erweiterungen, darunter RFC 5910 für DNSSEC-Daten aus dem Jahr 2010. Neuere EPP- und RDAP-Erweiterungen entstehen vor allem in der IETF-Arbeitsgruppe Registration Protocols Extensions, etwa in den RFCs 8807, 9154 und 9167. Der Zugriff auf Registrierungsdaten erfolgt seit 2015 über RDAP gemäß RFC 7480 und den zugehörigen Dokumenten.
Zehntausend Nummern klingen nach viel. Wer die für eine moderne Registry relevanten Spezifikationen zu DNS, DNSSEC, EPP und RDAP samt Erweiterungen zusammenzählt, kommt je nach Funktionsumfang schnell auf mehrere Dutzend Dokumente. Gemessen am Gesamtbestand ist das wenig. Gemessen daran, was davon täglich funktionieren muss, ist es reichlich.
Nach den im Regierungsdokument wiedergegebenen Feststellungen der Gerichte hatte doMEn die Absicht, den Vertrag zu verlängern, nicht in der vertraglich vorgesehenen Form mitgeteilt, weder an die im Vertrag genannte Adresse des Ministeriums noch in montenegrinischer Sprache. Eine E-Mail, die über die Adresse der amerikanischen Handelskammer verschickt wurde, werteten die Gerichte nicht als offizielle Mitteilung.
Wie es seit Oktober 2023 weiterläuft
Der Vertrag sah vor, dass der Registrierungsagent seine Leistungen im Fall einer Nichtverlängerung längstens für sechs Monate fortführt. Vom Vertragsende gerechnet lief diese Frist am 30. September 2023 ab. doMEn betreibt die Endung seither weiter.
In der beigefügten juristischen Analyse vertritt das Ministerium die Auffassung, dass für diesen Betrieb seitdem keine vertragliche oder gesetzliche Grundlage mehr besteht, und zieht daraus Konsequenzen für die geflossenen Zahlungen. Der Schutz der vermögensrechtlichen Interessen Montenegros hat sich dieser Auffassung nach Angaben des Dokuments im Dezember 2025 angeschlossen. Zugleich hält das Dokument fest, dass die Regierung weiterhin Zahlungen nach denselben prozentualen Parametern entgegennimmt wie im beendeten Vertrag, während sich die Infrastruktur und die Daten bei einem privaten Unternehmen befinden.
Was der Betrieb einbringt
Die Finanzanalyse beziffert die Gesamteinnahmen aus .me-Registrierungen für den Zeitraum von 2008 bis 2025 auf über 114 Millionen Euro. Davon flossen nach Angaben des Dokuments über 41 Millionen Euro in den montenegrinischen Haushalt, was einem Anteil von rund 35 bis 36 Prozent entsprach. Am Gewinn sei der Staat über den lokalen Partner mit etwa einem Viertel beteiligt.
Die technische Analyse hält fest, dass sich Registry-Backend und DNS-Infrastruktur unter der Kontrolle von Identity Digital befinden und dass die Datenbanken samt Replikationen in den Vereinigten Staaten und in Kanada liegen. Das Modell gewährleiste hohe Verfügbarkeit, bedeute jedoch, dass zentrale technische Komponenten in Montenegro nicht verfügbar seien.
Das Auswahlverfahren von 2023
Am 21. Juni 2023 veröffentlichte das Ministerium einen öffentlichen Aufruf zur Auswahl eines neuen Registrierungsagenten. Das Verfahren wurde durch eine einstweilige Verfügung des Wirtschaftsgerichts vom 10. Juli 2023 unterbrochen. Die eingegangenen Angebote wurden nie geöffnet.
Beworben hatten sich zwei Unternehmen, Radix FZC DMCC mit Sitz in Dubai und Leonhardt d.o.o. aus Ljubljana. Nach den Angaben im Dokument verfügte zum Zeitpunkt seiner Erstellung keiner der beiden Bieter mehr über eine gültige Bankgarantie in Höhe von 500.000 Euro, die als konstitutive Bedingung für die Gültigkeit eines Angebots vorgesehen war.
Am 8. Mai 2026 kam die zuständige Kommission einstimmig zum Ergebnis, dass sich die Umstände seit 2023 wesentlich geändert hätten, und schlug der Regierung vor, das Verfahren zu annullieren. Als Gründe nennt das Dokument neben der rechtskräftigen Feststellung des Vertragsendes den Status von .me als kritische Infrastruktur, eine interne Unstimmigkeit in den Vergabeunterlagen, wonach der Aufruf lediglich 35 Prozent staatlichen Anteils verlangte, obwohl ein Expertenteam im November 2022 mindestens 50 Prozent empfohlen hatte, sowie die strategische Neuausrichtung hin zu staatlicher Verwaltung. Die Regierung nahm die Information nach eigener Mitteilung am 26. Mai 2026 an.
Drei Modelle stehen zur Wahl
Die technische Analyse prüft drei Wege. Modell A sieht vor, dass der Staat die gesamte Registry-Infrastruktur selbst aufbaut und betreibt, einschließlich der Registry-Plattform, des Anycast-Netzes, von DNSSEC, EPP und RDAP. Es biete die größte Souveränität, erfordere jedoch Investitionen und Fachpersonal, die kurzfristig nicht verfügbar seien. Modell B beschreibt eine hybride Lösung, bei der der Staat die Registrierungsdatenbank, die Domainpolitik, die DNSSEC-Verwaltung und die Beziehungen zu den Registraren behält und Infrastrukturdienste an internationale Partner vergibt. Modell C verlagert den gesamten technischen Betrieb an einen externen Anbieter, während Regulierung und Steuerung beim Staat bleiben.
Modell C wird als schnell umsetzbare und operativ risikoarme Übergangslösung bewertet. Als langfristig realistisches Zielmodell bezeichnet die Analyse dagegen Modell B, bei dem der Staat zentrale Registry-Funktionen und die Kontrolle über die Daten behält und spezialisierte technische Leistungen weiterhin auslagert. Voraussetzung sei in beiden Fällen, dass der Staat das volle Eigentum an den Daten behalte und die Verträge präzise formuliert würden.
Der regulatorische Hintergrund
Das Dokument ordnet den Vorgang in den europäischen Rahmen ein. Montenegro ist EU-Beitrittskandidat. Das im November 2024 verabschiedete Gesetz über Informationssicherheit dient der Angleichung des montenegrinischen Rechts an die NIS2-Richtlinie, eine vollständige Umsetzung war damit jedoch noch nicht erreicht. Insbesondere die Artikel 26 bis 28 zu Domainregistrierungsdaten sollen durch eine Änderung des Gesetzes über elektronische Kommunikation umgesetzt werden, deren Entwurf die Regierung am 26. März 2026 beschlossen hat und der sich nach Angaben des Regierungsdokuments im parlamentarischen Verfahren befindet. Auf der Liste der kritischen Infrastruktur Montenegros steht .me bereits.
Aus den ICANN-Grundsätzen für die Delegation und Verwaltung von ccTLDs leitet das Dokument ab, dass die Politik einer Länderendung vom jeweiligen Staat festgelegt wird und dass die Regierung den Rahmen der Verwaltung, einschließlich der Auswahl und Ablösung des Registrierungsagenten, bestimmen kann. Das entspricht dem Eintrag in der Root-Zone-Datenbank der IANA: Als ccTLD-Manager ist dort seit dem 24. September 2007 ausschließlich die Regierung Montenegros eingetragen, doMEn wird nicht als delegierte Betreiberin geführt.
Zur Disposition steht damit nicht die Delegation der Länderendung, sondern die Auswahl des Unternehmens, das Registrierungs- und technische Registry-Dienste für den Staat erbringt.
Was das für Domaininhaber bedeutet
Nach dem derzeit vorliegenden Stand ergeben sich keine kurzfristigen Änderungen. Die Delegation liegt unverändert beim Staat, die Registrierungen bestehen fort und der technische Betrieb läuft weiter. Das Dokument empfiehlt der Regierung ausdrücklich, den Übergangszustand vertraglich zu regeln und mit doMEn eine befristete Übergangsvereinbarung auszuhandeln, die die technische Kontinuität sichert, günstigere Finanzbedingungen für den Staat vorsieht, Aufsichtsmechanismen schafft und die geordnete Übergabe von Datenbank und DNS-Infrastruktur an ein künftiges staatliches Unternehmen verpflichtend macht.
Ein jüngeres Beispiel für einen Betreiberwechsel ist Kolumbien. Dort übertrug die IANA im September 2020 die Delegation der Top-Level-Domain .co an das zuständige Ministerium. Im Juni 2025 erhielt ein Konsortium aus der Team Internet Group und dem kolumbianischen Unternehmen Central Comercializadora de Internet den Zuschlag für zehn Jahre, und am 4. Oktober 2025 wurden 3,3 Millionen Domains migriert. Zum Vergleich: Die .me-Registry beziffert ihren Bestand auf über 1,1 Millionen Domains.
Hinweis: Der Autor war Chair des Boards von Public Technical Identifiers, der Organisation, die die IANA-Funktionen ausführt. Dieser Beitrag stützt sich ausschließlich auf öffentlich zugängliche Dokumente.
"We intend to run an LRP, and the rules that we will use is we will give all of our holders of .com registrations the opportunity to come and get the same registration in .web before we open registrations for general availability. We're working out the details of how long that will run, but we do intend to do that."
Wie lange diese Phase andauern soll, ist demnach noch offen. Als Zeitfenster für die allgemeine Verfügbarkeit nannte Bidzos "either late this year or very early next year". Rechnet man vom Eintrag in die Root Zone aus, enden die technische Phase um den 21. Oktober und die Markenphase um den 20. November 2026. Finanzvorstand John Calys dämpfte zugleich die Erwartungen für das laufende Jahr: Weder bei den Marketingausgaben noch beim Umsatz sei 2026 mit nennenswerten Beträgen aus .web zu rechnen.
Was dabei offen bleibt
Wie Verisign die Phase einordnet, geht aus den Angaben nicht hervor. Eine Registrierungsphase, deren Zugang auf Inhaber bestehender .com-Domains beschränkt ist, ist kein Landrush im herkömmlichen Sinne, denn die steht allen offen. Sie ähnelt eher einem Vorrecht für einen fest umrissenen Kreis, und wie lange sie laufen soll, ist nach Bidzos' eigener Aussage noch nicht entschieden.
Offen ist ebenso, ob es zusätzlich eine Early-Access-Phase geben wird, also die bei neuen Endungen übliche Staffelung absteigender Preise in den ersten Tagen der allgemeinen Verfügbarkeit. Bidzos hat Premium-Namen ausdrücklich erwähnt, eine solche Phase jedoch nicht. Für Registrare hängt es von diesen Punkten ab, welche Abläufe und Preislogiken sie bis zum Jahresende abbilden müssen. Antworten dazu hat Verisign für die kommenden Monate angekündigt.
Wie Verisign an .web kam
Um .web bewarben sich 2012 mehrere Unternehmen. Bei der ICANN-Auktion am 27. Juli 2016 setzte sich NU DOT CO LLC mit einem Gebot von 135 Millionen US-Dollar gegen Afilias durch. Kurz darauf wurde über ein Pflichtdokument von Verisign an die US-Börsenaufsicht bekannt, dass das Unternehmen die Bewerbung finanziert hatte und die Endung nach der Auktion übernehmen wollte. Der entscheidende Punkt daran war weniger der Preis als das Verfahren: Bei einer privaten Auktion unter den Bewerbern wäre das Geld unter den Unterlegenen verteilt worden. Weil die Auktion über ICANN lief, floss der Betrag an ICANN, und die Mitbewerber gingen leer aus.
Afilias Domains No. 3 Limited griff die Vergabe an und rief im November 2018 den Independent Review Process an. In seiner Final Declaration vom 20. Mai 2021 stellte das Panel fest, dass ICANN in zwei Punkten nicht im Einklang mit den eigenen Bylaws gehandelt hatte, und überließ die Entscheidung darüber, wer .web betreiben darf, ausdrücklich dem ICANN-Board.
Als das operative Geschäft von Afilias an Identity Digital überging, blieb der Anspruch auf .web bewusst außen vor. Die klagende Gesellschaft firmierte in „Altanovo Domains Limited“ um und verfolgte die Sache weiter. Es handelt sich also durchgehend um dieselbe Partei unter zwei Namen, die im Juli 2023 ein zweites IRP-Verfahren einleitete. Am 22. Juli 2026 zog Altanovo den Antrag zurück, am selben Tag meldete Verisign die Delegierung. Verisign spricht von einer erfolgreichen Beilegung aller Streitigkeiten, deren Einzelheiten vertraulich seien.
Zwischen der Auktion und der Delegierung liegen damit fast auf den Tag genau zehn Jahre.
Der eigentliche Gewinn liegt im Vertrag
Für Verisign ist .web mehr als nur eine weitere Endung im Portfolio, und das Unternehmen macht daraus auch kein Geheimnis. Bidzos im selben Gespräch:
"The most obvious difference with .web from .com and .net is that we have complete wholesale pricing flexibility. The only requirement is a 6-month notice. This includes the ability to sell premium names as well, which we cannot do in .com or .net."
Der Hintergrund: Verisign betreibt die .com-Zone unter den Bedingungen, die aus dem Cooperative Agreement mit dem US-Handelsministerium hervorgegangen sind. Der Preis darf nur in bestimmten Jahren und nur um bis zu sieben Prozent steigen. Aktuell liegt er im Großhandel bei gut zehn US-Dollar, und Premium-Preise für einzelne Namen sind bei .com und .net vertraglich ausgeschlossen. Für .web gilt dagegen das Standard-Registry-Agreement von ICANN. Es kennt keine Preisobergrenze. Preiserhöhungen bei Erstregistrierungen sind mindestens 30 Tage im Voraus anzukündigen; Erhöhungen der Verlängerungspreise sind mindestens 180 Tage im Voraus anzukündigen. Bei einer angekündigten Erhöhung müssen Registrare Domains weiterhin für ein bis zehn Jahre zum bisherigen Preis verlängern können.
Darin liegt der wirtschaftliche Reiz von .web. Nicht in der Aussicht, .com abzulösen, sondern darin, erstmals eine bekannte generische Endung ohne regulatorische Preisbindung zu betreiben.
Ob der Markt mitspielt, ist die andere Frage
Die Erwartungshaltung an .web stammt aus einer Zeit, in der die Endung als natürlicher Nachfolger von .com galt. Diese Zeit ist vorbei. Seit 2013 sind mehrere hundert neue generische Endungen an den Start gegangen, und die Bereitschaft, denselben Namen defensiv unter mehreren Endungen zu registrieren, hat entsprechend nachgelassen. Ein Blick auf .net ist instruktiv: Die Endung wird ebenfalls von Verisign betrieben, ist seit Jahrzehnten etabliert und verliert seit Jahren an Bestand. Wer eine .com hält, registriert die entsprechende Entsprechung nicht mehr automatisch daneben.
Die Preisfreiheit schneidet dabei in beide Richtungen. Sie erlaubt hohe Margen, aber ein hoher Einstiegspreis bremst genau die Massenregistrierungen, aus denen sich der Wert einer Endung langfristig speist. Wie Verisign diese Abwägung durchführt, wird sich der Preisliste entnehmen lassen. Sie ist die eigentliche Nachricht, auf die es sich lohnt, zu warten.
Die Asia Pacific Top Level Domain Association ist der Verband der ccTLD-Verwaltungen im asiatisch-pazifischen Raum, gegründet 1998. Ihr neunzigstes Mitgliedertreffen richtet Datacom, der Betreiber von .mn, aus. Wer kurzfristig überlegt: Die Frist für das vom Gastgeber unterstützte Visumverfahren ist am 15. Juli abgelaufen. Ob die Einreise visumfrei möglich ist, hängt von der Staatsangehörigkeit ab, andernfalls bleibt der Weg über ein E-Visum oder die Auslandsvertretung.
22. bis 25. September: MARQUES Annual Conference, Lissabon
MARQUES begeht in Lissabon die vierzigste Auflage seiner Jahreskonferenz, Haupttagungsort ist das Epic Sana Hotel. Das Leitthema lautet "The Exciting Evolution of Trademarks". In den Plenarsitzungen geht es unter anderem um die Grenze zwischen Bekanntheit und Gattungsbegriff, um geografische Herkunftsangaben und um digitale Produktpässe. Für diese Publikation am interessantesten sind die Workshops der MARQUES-Teams, die neben Markenfälschung und unkonventionellen Marken auch KI und Domain-Arbitration behandeln. Der Frühbucherrabatt für MARQUES-Mitglieder ist am 26. Juni ausgelaufen.
27. bis 29. September: INTA TMAP Meeting, Baltimore
Das Trademark Administrators and Practitioners Meeting der INTA richtet sich an Fachleute, die globale Markenportfolios verwalten, und findet im Renaissance Baltimore Harborplace Hotel am Inner Harbor statt. Das Programm behandelt unter anderem den Einsatz von KI in der Markenverwaltung, inklusive Anbieterbewertung, Datenqualität und Fristenverwaltung im Portfolio, Markenüberwachung von der Erkennung bis zur Entscheidung, Nachahmerprodukte im Graubereich der Durchsetzung, Marken in Transaktionen und Grenzbeschlagnahme. Eine eigene Session zu Domains oder zum UDRP ist bislang nicht ausgewiesen. Die Teilnahme kostet Mitglieder 1.195 US-Dollar, Nichtmitglieder 1.695 US-Dollar, vor Ort fallen jeweils weitere 200 US-Dollar an. In den Mitgliederkategorien für Behörden, gemeinnützige Einrichtungen und Hochschulen beträgt es 500 US-Dollar, für Professoren 425 US-Dollar und für Studierende 275 US-Dollar. Auf alle Beträge kommen 3,3 Prozent Bearbeitungsgebühr. Am Samstag zuvor läuft bereits ein Rahmenprogramm mit Stadtführungen und einer Hafenrundfahrt. Wer sowohl nach Lissabon als auch nach Baltimore möchte, sollte sich den Kalender genau ansehen: Zwischen dem Ende von MARQUES am Freitag und dem Beginn des TMAP-Meetings am Sonntag liegt nur ein voller Tag.
29. und 30. September: RONOG 11 und Internet Measurement Day, Bukarest
Zwei aufeinander abgestimmte Termine an aufeinanderfolgenden Tagen. Am 29. September findet die elfte Ausgabe des Romanian Network Operators Group Meetings statt, ausgerichtet von InterLAN, einer neutralen nationalen Plattform für den Datenaustausch zwischen Netzen, im Radisson Blu an der Calea Victoriei, von 9 bis 17 Uhr. Angesprochen sind Netzbetreiber, IT-Fachleute und Behördenvertreter. Eine detaillierte Agenda wurde bislang nicht veröffentlicht. Die ersten Vortragenden stehen bereits fest.
Am 30. September folgen RIPE NCC und ICANN mit einem Internet Measurement Day, den sie gemeinsam veranstalten und in ihrem Kalendereintrag an RONOG anbinden. Im Mittelpunkt stehen Messwerkzeuge wie RIPE Atlas, RIS, RIPEstat und RPKI sowie die ITHI-Metriken von ICANN. Die Veranstaltung ist offen. Zielgruppe sind Netzbetreiber, ccTLD-Verwaltungen, Forschende und Regulierungsbehörden. Ob auch dieser Termin im Radisson Blu stattfindet, war zuletzt nicht ausgewiesen. Wer ohnehin anreist, bekommt damit zwei Tage Programm, und für ccTLD-Verwaltungen aus der Region ist die Kombination aus Netzbetreibertreffen und Messwerkzeugen eine besonders naheliegende Gelegenheit.