ICANN
Alle GNSO-Gruppen verlangen verbindliche Fristen, das Board lehnt ab
Sechs Gruppen der Domainbranche hatten gemeinsam gefordert, dass ICANNs Vorstand Empfehlungen für neue oder geänderte Richtlinien binnen einer festen Frist prüft. Als Höchstfrist schlugen sie sechs Monate vor. Der Vorstand sagt Nein und bietet Statusberichte an.
Das Schreiben vom 25. Mai ist bemerkenswert, weil sich dahinter Gruppen versammeln, die sonst selten einer Meinung sind: die Registrare, die Registrys, die Wirtschaft, die Markenrechtler, die nichtkommerziellen Nutzer und die Zugangs- und Diensteanbieter. Unterschrieben haben Owen Smigelski, Elizabeth Bacon, Mason Cole, John McElwaine, Rafik Dammak und Philippe Fouquart. Ein Beschluss des GNSO Councils ist es nicht.
Drei Dinge verlangten sie. Einen Standardzeitraum für die Prüfung durch den Vorstand, definiert durch eine Zahl von Sitzungen und eine maximale Dauer von sechs Monaten, vorschlagen. Verlässliche und einheitliche Statusmeldungen zum aktuellen Stand der Arbeiten. Und Verfahren für den Austausch mit der Leitung des GNSO Councils während der Prüfung.
Zwei Beispiele nannten sie: Die Empfehlungen des EPDP zu internationalisierten Domainnamen, Phase 2, warteten seit Dezember 2024 auf den Abschluss der Prüfung. Die des Transfer Policy Review seit April 2025.
Die Antwort
Vorstandsvorsitzende Tripti Sinha antwortete am 21. August. Eine starre Höchstfrist lehnt der Vorstand ab. Empfehlungen unterscheiden sich in Art und Komplexität; eine solche Grenze könne die Prüfung beeinträchtigen, die die Satzung verlangt.
Angeboten wird stattdessen ein Bündel aus Verfahren:
- Statusberichte vor jedem öffentlichen ICANN-Treffen
- ein fester Tagesordnungspunkt zum Stand der Richtlinienarbeit in den Klausuren davor
- Austausch mit dem GNSO Council und den betroffenen Gruppen über den Stand in den einzelnen Phasen
- konsolidierte Scorecards, die den Fortschritt sichtbar machen sollen
Eine Zahl steht im Schreiben nicht. Keine Frist, keine Zielmarke, kein Datum.
Warum das zählt
So entstehen die Richtlinien für generische Endungen: Die Branche erarbeitet sie nach einem festgelegten Verfahren; der Vorstand muss sie bestätigen. Wer eine Empfehlung durch dieses Verfahren eingebracht hat, weiß danach nicht, wann der Vorstand seine Prüfung abschließt. Erst mit seiner Entscheidung steht fest, ob die Empfehlungen umgesetzt werden.
Wie lange die Umsetzung dauern kann, zeigt ein zweites Schreiben aus derselben Woche.