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DynaPay hält die Zahlung zurück, will aber kein Treuhänder sein
Wer eine Domain an einen Fremden verkauft, hat ein Vertrauensproblem: Keiner will zuerst liefern. Der Registrar Dynadot bietet dafür jetzt DynaPay an. Der Dienst hält die Zahlung des Käufers zurück, bis die Domain übertragen wurde. Bis Jahresende kostet das pauschal 20 US-Dollar. Treuhänder will DynaPay laut Vertrag jedoch nicht sein.
Dynadot-Gründer Todd Han hat den Dienst auf LinkedIn vorgestellt und um Rückmeldungen aus der Branche gebeten. Den Pauschalpreis nennt er dort einen Test für den Rest des Jahres. Auf der Preisseite ist diese Befristung nicht ausgewiesen, und was danach gilt, sagt DynaPay nicht.
Überweisung oder Kryptowährung, fünf Währungen
Käufer zahlen per Überweisung oder in Bitcoin, Tether oder Litecoin. Abgerechnet wird in US-Dollar, Euro, britischen Pfund sowie kanadischen und australischen Dollar. Eine Mindestsumme gibt es nicht.
Ganz bei 20 US-Dollar bleibt es nicht in jedem Fall. Überweisungen unter 500 US-Dollar kosten laut Servicevertrag zusätzlich 15 US-Dollar. Gebühren erstattet DynaPay grundsätzlich nicht.
Die Website beschreibt einen treuhandähnlichen Ablauf
DynaPay beschreibt den Ablauf in seinen FAQs. Danach hält der Dienst das Geld des Käufers während des Transfers zurück. Erst wenn der Käufer den Erhalt der Domain bestätigt, geht es an den Verkäufer oder den Makler. Das soll Betrug erschweren und beide Seiten an ihre Zusagen binden.
Die Rolle eines Treuhänders weist der Servicevertrag jedoch zurück. Dort heißt es, dass DynaPay zu keinem Zeitpunkt als „escrow agent“ oder „escrow services provider“ fungieren werde. Ebenso wenig sei DynaPay Käufer, Verkäufer oder Makler. Vertragspartner ist die kalifornische Dynadot Inc. Es gilt das Recht des Bundesstaates Kalifornien.
Der bekannteste Treuhanddienst der Branche, Escrow.com, verfügt über eine Treuhandlizenz der kalifornischen Finanzaufsicht. Welche aufsichtsrechtliche Einordnung für diese Zahlungsabwicklung gilt, erläutern weder die Website noch der Vertrag. Die Haftung für die eigenen Dienste schließt DynaPay dort weitgehend aus.
Für Käufer bedeutet das: Sie überlassen ihre Zahlung einem Dienst, der sie bis zur Übertragung zurückhält, sich jedoch vertraglich nicht als Treuhänder betrachtet.