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LACNIC besetzt drei Vorstandssitze neu
Bis zum 9. September nimmt das Regionalregister für Lateinamerika und die Karibik Nominierungen entgegen. Gewählt wird vom 3. bis zum 10. November. Die Amtszeit beginnt am 1. Januar 2027. Wer kandidieren darf, hängt auch von der Staatsangehörigkeit ab.
Stimmberechtigt sind die dafür zugelassenen Mitglieder von LACNIC. Die Nominierungsfrist läuft seit dem 26. August. LACNIC wird die Kandidatenliste am 26. Oktober veröffentlichen.
Interessanter als der Zeitplan ist eine Regel aus den Statuten: Dem Vorstand dürfen höchstens zwei Mitglieder derselben Staatsangehörigkeit angehören. Wo diese Grenze erreicht ist, sind weitere Bewerber mit der betreffenden Staatsangehörigkeit nicht zur Kandidatur zugelassen.
Wie das wirkt, zeigte sich bei einer außerordentlichen Wahl im Mai. Sieben Bewerbungen gingen ein, drei davon aus Brasilien und damit nach der Nationalitätsregel nicht zugelassen. Am Ende standen drei Kandidaten aus Guatemala, Kolumbien und Chile zur Wahl.
Für die laufende Wahl gilt die Beschränkung erneut. Bewerber aus Brasilien sind nicht zugelassen.