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Eine Registry darf sich auf die Behörde verlassen, wenn sie eine Domain abschaltet
SIDN nahm professor.nl aus dem Netz, weil die Gesundheitsaufsicht hinter der Domain Designerdrogen vermutete. Die Inhaberin wehrte sich. Das zuständige Gremium hielt die Abschaltung für rechtmäßig und stellte der Registry zugleich vier Vorgaben für künftige Fälle.
Am 11. Februar trennte SIDN die Nameserver von professor.nl. Dies hatte die niederländische Gesundheitsaufsicht Staatstoezicht op de Volksgezondheid verlangt. Auf der Seite würden Designerdrogen verkauft, hieß es in ihrem Antrag. Konkret ausgearbeitet waren darin zwei Produkte. Erst im Verfahren erklärte die Aufsicht, rund 90 Prozent des Angebots seien nach der EU-Verordnung 2015/2283 nicht zugelassene Novel Foods.
Die Inhaberin WTF.IDK B.V. legte am 11. März Beschwerde ein. SIDN habe die Entscheidung nicht begründet und unverhältnismäßig gehandelt. Angehört habe man sie auch nicht.
Was das College entschied
Das College voor Klachten en Beroep (CvKB) wies die Beschwerde am 28. Juli ab. Entscheidend ist sein Satz zur Behördenauskunft: SIDN durfte sich auf die Darlegung der Aufsicht stützen. Ob das Lebensmittelrecht verletzt wurde, kann die Registry selbst nicht prüfen. Sie muss es auch nicht, solange der Antrag hinreichend begründet ist.
Vier Vorgaben gibt das Gremium der Registry mit auf den Weg:
- Das Abschalten ist das letzte Mittel. Wörtlich: "Het ontkoppelen van de nameservers van een .nl-domein moet immers gezien worden als een uiterste maatregel."
- Sorgfältig und zurückhaltend vorgehen, weil die Folgen weit reichen
- Jeden Schritt dokumentieren und alle im Antrag Genannten ansprechen
- Wo nötig, das Durchsetzungsinteresse gegen die Interessen des Inhabers abwägen
Warum das zählt
Es ist die erste Entscheidung des Gremiums in einem Notice-and-Take-Down-Fall. Entscheidungen des Gremiums sind selten. Die letzte veröffentlichte stammt aus Mai 2024. Damit wird erstmals beschrieben, was eine Registry tun muss, bevor sie eine Domain aufgrund ihrer Inhalte abschaltet.
Häufig kommt der Fall nicht vor, aber häufiger als früher. Im ersten Halbjahr 2026 zählte SIDN 187 Anträge und 64 Maßnahmen. Im ganzen Jahr 2025 waren es 87 und 22.