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Der Norton-Konzern Gen Digital hat laut FT einen Übernahmevorstoß für GoDaddy gemacht
Der größte Registrar der Welt könnte den Besitzer wechseln. Laut der Financial Times hat Gen Digital, der Konzern hinter Norton und Avast, einen Übernahmeversuch für GoDaddy unternommen. Die Gespräche befinden sich demnach in einem frühen Stadium und könnten scheitern. Konditionen sind nicht bekannt. Beide Unternehmen äußerten sich zunächst nicht.
Gen Digital entstand 2022 aus dem Zusammenschluss von NortonLifeLock und Avast. Zum Konzern gehören außerdem LifeLock und die Finanzplattform MoneyLion.
Ein profitables Unternehmen mit niedriger Bewertung
Die Geschäftszahlen zeigen keinen akuten operativen Druck. Im zweiten Quartal stieg der Umsatz um 7 Prozent auf 1,3 Milliarden Dollar, der Betriebsgewinn um 29 Prozent. Der freie Cashflow lag bei 443,5 Millionen Dollar, die Zahl der Kunden bei 20,5 Millionen.
An der Börse war GoDaddy vor der Veröffentlichung des Berichts trotzdem nur 12,2 Milliarden Dollar wert. Gen Digital kam auf 15,7 Milliarden. Der mögliche Käufer ist damit nur um knapp 30 Prozent mehr wert als GoDaddy. Laut Domain Name Wire belastete zuletzt die Sorge, dass KI das Geschäft mit Websites und Domains schwächt.
Die Anleger reagierten unterschiedlich. GoDaddy legte zeitweise um mehr als 10 Prozent zu, Gen Digital verlor rund 7 Prozent.
Auch Registries und deutsche Töchter gehören dazu
Eine Übernahme beträfe mehr als nur den Registrar. Zu GoDaddy gehört GoDaddy Registry, das selbst Endungen betreibt und für andere als Dienstleister tätig ist. Für die Runde 2026 steht sie auf der Liste der geprüften Registry-Dienstleister.
Bei einem Kontrollwechsel hat ICANN mitzureden. Nach dem Registry-Vertrag muss der Betreiber ICANN mindestens 30 Tage vor dem Vollzug informieren. ICANN kann dann prüfen, ob der Käufer die Anforderungen an Registry-Betreiber erfüllt, etwa in finanzieller und technischer Hinsicht. Reagiert ICANN innerhalb von 30 Tagen nicht, gilt die Zustimmung als erteilt. Fordert ICANN weitere Unterlagen an, beginnt die Frist erst mit deren vollständigem Eingang. Einen vollzogenen Kauf kann ICANN nicht rückgängig machen. Verweigert sie die Zustimmung aus triftigen Gründen, darf sie jedoch den Registry-Vertrag kündigen.
In Deutschland führt GoDaddy nach eigenen Angaben unter anderem die Host Europe GmbH und die DomainFactory GmbH. Beide kamen 2017 mit dem Kauf der Host Europe Group zum Konzern.